BundesverfassungsgerichtAbkehr vom Afghanistan-Aufnahmeprogramm war „willkürlich“

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Die afghanische Klägerin, über deren Fall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden wurde, wartet derzeit in Pakistan, wie es weitergeht.
Die afghanische Klägerin, über deren Fall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden wurde, wartet derzeit in Pakistan, wie es weitergeht.
Kabul Luftbrücke/dpa

Das Bundesverfassungsgericht rügt die Regierung wegen der pauschalen Rücknahme von Aufnahmezusagen. Individuelle Schicksale müssen geprüft werden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Für einige Menschen weit entfernt von Deutschland hatte die Bundestagswahl im vergangenen Jahr existenzielle Konsequenzen. Mit dem Antritt der schwarz-roten Koalition hatten sich die Lebensperspektiven jener Menschen aus Afghanistan verdüstert, die vor den Taliban nach Pakistan geflohen waren und dort auf die ihnen in Aussicht gestellte Einreise nach Deutschland warteten. Denn Union und SPD sahen sich nicht mehr an die Zusagen der Ampelkoalition gebunden: Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium die Aufnahmeerklärungen an rund 640 Personen aus zwei Aufnahmeprogrammen für „ungültig und erloschen“.

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