Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Unter einen Hut

Wie in den USA steht auch in Karlsruhe bald eine Richterkür an. Welche Rolle spielt Parteinähe eigentlich hierzulande?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es gehört zu den Heldengeschichten des Bundesverfassungsgerichts, dass Ernst Benda seine Stimme dem Datenschutz gab - und sich damit vermutlich um die Chance brachte, von seiner Partei zum Bundespräsidenten gemacht zu werden. Ausgerechnet Benda, der ehemalige Bundesinnenminister und CDU-Sicherheitspolitiker, soll im Volkszählungsurteil von 1983 gegen die Linie seiner Partei gestimmt und damit eine weitere Karriere geopfert haben - so jedenfalls berichten Beobachter aus jener Zeit. Ein Ausweis höchstrichterlicher Unabhängigkeit, der fürs Geschichtsbuch taugt.

Welche Rolle spielt Parteinähe im Richteralltag? In den USA kann man seit Jahrzehnten eine parteipolitische Polarisierung am Obersten Gerichtshof beobachten. Nach dem Rücktritt von Anthony Kennedy, einem Konservativen mit einem Herz für Minderheiten, dürfte Präsident Donald Trump die Gunst der Stunde nutzen, um eine nachhaltig konservative Mehrheit zu betonieren, womöglich für Jahrzehnte - ein nationales Drama. Derweil sucht die CDU in Deutschland weitgehend geräuschlos einen Vize fürs Bundesverfassungsgericht, der in zwei Jahren zum Präsidenten aufrücken soll. Ein paar Eingeweihte sind ganz gespannt, ob die Union einen dezidiert konservativen Akzent setzen wird, aber in die Hauptnachrichten schafft es die Richterkür nicht.

Der erste fundamentale Unterschied zu den USA findet sich in den Wahlregularien. Dort kann der Präsident, wenn er wie jetzt die politische Mehrheit im Senat hat, einen Kandidaten nach Gusto durchbringen, hier herrscht Zwang zum Kompromiss: Verfassungsrichter werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. Traditionell räumen sich Union und SPD zwar wechselseitig Vorschlagsrechte ein, zunehmend ergänzt um Grüne- oder FDP-Kandidaten - aber stets müssen sich die Parteien verständigen. Extremisten von rechts oder links haben keine Chance, das Quorum sorgt für moderate Kandidaten.

Das heißt freilich nicht, dass die Parteilinien keine Rolle spielten. Politikwissenschaftler der Universität Mannheim haben gerade eine Studie herausgebracht, eine quantitative Auswertung "abweichender Meinungen" in Verfassungsgerichtsurteilen zwischen 2005 und 2016 - um damit Gruppenbildungen nachzuzeichnen, die sonst unter dem Schleier des Beratungsgeheimnisses verborgen bleiben. Einige Allianzen werden deutlich, etwa jene der wertkonservativen Richter Udo Di Fabio und Rudolf Mellinghoff mit Herbert Landau. Aber selbst bei Landau, einem mit einer Portion Eigensinn ausgestatteten Juristen der Hessen-CDU, ziehen die Forscher das gemischte Fazit, "dass sein richterliches Verhalten nicht pauschal auf politische Prägung zurückgeführt, diese jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden kann".

Hinzu kommt: Der vierte CDU-Mann jener Jahre, der sozialkonservative Siegfried Broß, gehörte eben nicht zum Club, sondern leistete sich stets überraschende Positionierungen. Überhaupt finden sich immer auch Gegenbeispiele zur These der Parteiallianzen. Im aktuellen Ersten Senat bilden Gabriele Britz, Johannes Masing und der nun ausscheidende Michael Eichberger eine wichtige Achse. Zweimal SPD, einmal CDU. Nicht, dass sie immer einer Meinung wären; aber sie arbeiten konstruktiv zusammen.

Natürlich votieren CDU-Kandidaten oft konservativ. Landau hat im sogenannten Honeywell-Beschluss von 2010 eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben, es ging um die richtige Balance zwischen den Kompetenzen nationaler und europäischer Gerichtshöfe. Landau votierte fürs Nationale, das liegt einem CDU-Mann sicher näher als, sagen wir, einer "grünen" Richterin. Oder ein Klassiker der Urteile, in denen Weltanschauung eine Rolle spielt: die eingetragene Lebenspartnerschaft Homosexueller, höchstrichterlich gebilligt im Jahr 2002. Hans-Jürgen Papier und Evelyn Haas, beide von der Union nominiert, stimmten mit Nein - wegen ihres traditionellen Eheverständnisses.

Aber selbst bei ideologisch überfrachteten Themen sind die Ergebnisse nicht ausrechenbar. 2015 lehnte das Gericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ab, aber Monika Hermanns und Wilhelm Schluckebier stellten sich dagegen - sie, eine auf dem SPD-Ticket gewählte Ex-Richterin des Bundesgerichtshofs, er einer, der auch unter den Unionsrichtern zu den Konservativeren zählte. Beide votierten pro Kopftuchverbot. Womöglich aus unterschiedlichen Gründen, aber mit einem gemeinsamen Text.

Jüngst hätte der Erste Senat fast eine linke Mehrheit bekommen. Es waren Linke, die sich wehrten

Ohnehin ist nicht immer eindeutig, was eine SPD- oder eine CDU-Position wäre. Bei den vielen Urteilen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit sind es zwar eher Unionsrichter, die den zweiten Aspekt stärker gewichten. Das entspricht im Grunde einer CDU-Linie. Aber spätestens seit Otto Schily wird man die SPD nicht mehr als entschiedenen Streiter gegen mehr Überwachung sehen können.

Selbst dort, wo es ans Eingemachte der Politik geht, beim Wahlrecht, können die Parteien nicht unbedingt auf "ihre" Richter bauen. Bei den Urteilen zur Fünf- und zur Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen 2011 und 2014 waren es zwar eher die Konservativen, die das Stabilitätsmoment stärker gewichteten - zu viele Kleinstparteien bringen Unruhe. Aber mit der Beschränkung von Überhangmandaten im Bundestag - die sich oft zugunsten von CDU/CSU ausgewirkt hatten - empörte ein geschlossener Zweiter Senat 2012 die Union.

Es lohnt sich überdies, nicht nur auf das Parteiticket der Abweichler zu starren. 2008 bestätigte der Zweite Senat das Verbot des Geschwisterinzests - und Winfried Hassemer formulierte eine fulminante Gegenposition. Hatte das irgendetwas damit zu tun, dass er von der SPD nach Karlsruhe geschickt worden war? Nein, da verteidigte ein führender Strafrechtswissenschaftler sein Verständnis davon, was in einer Gesellschaft bestraft werden darf und was nicht. Das "kulturhistorisch begründete", von einer gesellschaftlichen Überzeugung getragene Verbot des Geschwisterinzests gehöre nicht dazu. Oder Ende 2015, da beschloss der Zweite Senat, dass der Bundestag sich per Gesetz von völkerrechtlichen Bindungen wieder lösen kann. Doris König, 2014 auf Vorschlag der SPD nach Karlsruhe gewählt, votierte dagegen und plädierte in Zeiten der Globalisierung für stärkere Bindung durch völkerrechtliche Verträge. Das war nicht sozialdemokratisch, da sprach die ausgewiesene Völkerrechtlerin der Bucerius Law School.

Würden sich Karlsruher Richter überhaupt eine klare Mehrheit ihrer Brüder und Schwestern im Geiste wünschen, wie sie sich jetzt in den USA abzeichnet? Jüngst stand der Erste Senat kurz vor dem Durchbruch zur linken Mehrheit. Die Grünen reklamierten einen traditionellen CDU-Posten für sich - womit man bei einer rot-grünen Mehrheit von fünf Richtern gewesen wäre, plus einem liberalen FDP-Richter - gegen nur zwei Konservative. Der Putsch wurde verhindert - am entschiedensten protestierte im Gericht das rot-grüne Lager selbst. Denn mit einem linken Senat wäre die Vertrauensbasis in Gefahr, in Karlsruhe wollen die Bürger keinen Links-rechts-Streit, davon hat man anderswo genug. Aus Karlsruhe erwartet man Ausgleich - und Überparteilichkeit.

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SZ vom 09.07.2018
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