KarlsruheBundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung über Heizungsgesetz

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Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte neues Kopfzerbrechen für sie bedeuten: Wirtschaftsminister Habeck, Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner.
Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte neues Kopfzerbrechen für sie bedeuten: Wirtschaftsminister Habeck, Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch mit. CDU-Chef Merz attestiert der Ampel eine "schwere Niederlage".

Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten.

Ampelkoalition konnte sich wochenlang nicht einigen

CDU-Chef Friedrich Merz kommentierte den Vorgang am Mittwochabend bei Twitter. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz. Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", so Merz. Bundeskanzler Olaf Scholz sei gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe "zum Innehalten zu nutzen". So wie bisher könne es nicht weitergehen.

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt.

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