Bundesverfassungsgericht:Richterbesetzung fehlerhaft

Eine Richterin klagt gegen die Stellenvergabe im Bundessozialgericht - und bekommt recht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Stellenbesetzungen bei den Bundesgerichten sind zu einem Vabanquespiel geworden - weil viele der zu kurz gekommenen Bewerber sich mit Konkurrentenklagen zur Wehr setzen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht einer Richterin des Bundessozialgerichts recht gegeben. Nachdem im August 2012 drei Vorsitzendenstellen ausgeschrieben worden waren, hatte sich die Juristin beworben, war aber nicht berücksichtigt worden. Die Verfassungsrichter beanstanden die mangelnde Transparenz des Verfahrens: Die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) - zuständig für die Vorsitzendenkür - hatte nach einem Gespräch mit dem BSG-Präsidenten entschieden, statt der drei vorerst nur zwei Stellen neu zu besetzen, die Gründe aber nicht aktenkundig gemacht. Laut Verfassungsgericht müssen Erwägungen hinter solchen Entscheidungen schriftlich dokumentiert werden, um den Bewerbern eine Chance auf Rechtsschutz zu eröffnen. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof Kassel abschließend entscheiden. Damit steht dem BSG eine weitere Hängepartie bevor. In vier der 14 Senate können die Vorsitzendenposten wegen Konkurrentenklagen derzeit nicht nachbesetzt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: