Bundesverfassungsgericht:Die Polizei und ihre verfassungswidrigen Liebesbeziehungen

Bundesverfassungsgericht: Die sogenannte Romeo- oder Venusfalle verstößt gegen die Verfassung, daran scheitert die Reform des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die sogenannte Romeo- oder Venusfalle verstößt gegen die Verfassung, daran scheitert die Reform des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.

(Foto: Imago)

Verdeckte Ermittler, die intime Beziehungen vortäuschen, um an Informationen zu kommen? Karlsruhe urteilt jetzt: Die Praxis ist unzulässig - und mit ihr ein beträchtlicher Teil des neuen Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Frühjahr 2016 konnte man, jedenfalls für einen Moment, meinen, es sei nun wirklich alles gesagt zu den Überwachungsbefugnissen der Polizei. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein äußerst umfangreiches Urteil zum BKA-Gesetz verkündet. Es sollte Betroffene insbesondere davor schützen, dass der Staat im Dienste der inneren Sicherheit bis in die intimsten Sphären des Lebens eindringt.

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