Im Frühjahr 2016 konnte man, jedenfalls für einen Moment, meinen, es sei nun wirklich alles gesagt zu den Überwachungsbefugnissen der Polizei. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein äußerst umfangreiches Urteil zum BKA-Gesetz verkündet. Es sollte Betroffene insbesondere davor schützen, dass der Staat im Dienste der inneren Sicherheit bis in die intimsten Sphären des Lebens eindringt.
Bundesverfassungsgericht:Die Polizei und ihre verfassungswidrigen Liebesbeziehungen
Verdeckte Ermittler, die intime Beziehungen vortäuschen, um an Informationen zu kommen? Karlsruhe urteilt jetzt: Die Praxis ist unzulässig - und mit ihr ein beträchtlicher Teil des neuen Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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