Kriminalarbeit:Im Visier der KI

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Kriminalarbeit: Soll man Sicherheitsbehörden die "automatisierte Anwendung" von KI-Programmen erlauben? Blick ins Lagezentrum der Hamburger Polizei.

Soll man Sicherheitsbehörden die "automatisierte Anwendung" von KI-Programmen erlauben? Blick ins Lagezentrum der Hamburger Polizei.

(Foto: Christian Charisius/picture alliance / Christian Cha)

Die Polizei setzt künstliche Intelligenz bei der Suche nach verdächtigen Personen ein. Doch die Software könnte Unbescholtene und ganze Personengruppen unter Generalverdacht stellen. Wie weit darf die Polizei gehen? Darüber verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Gotham City ist die Stadt, die ein gewisser Bruce Wayne vom Verbrechen befreien wollte, er schwor es am Grab seiner Eltern. Zu diesem Zweck legte er ein Fledermauskostüm an, nannte sich Batman und turnte furchtlos durch Comic-Hefte und Kinofilme. Da arbeitet die hessische Polizei ganz anders. Aber ganz gewiss teilt sie das Ziel, jenes Gotham vom Verbrechen zu befreien, das in Hessen Frankfurt heißt. Statt eines wehenden Mantels nutzt die Polizei eine Software namens Gotham, ein Produkt der Firma Palantir, mit der sich automatisiert große Datenbestände durchforsten lassen. Und an diesem Dienstag interessiert man sich in Karlsruhe für Gotham; in einer Anhörung will das Bundesverfassungsgericht klären, ob der polizeiliche Rechnereinsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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