Gefahrenabwehr:Zum Sammeln braucht es einen triftigen Grund

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung am Dienstag in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht macht strenge Vorgaben für das Aufbewahren sensibler Daten in einem polizeilichen Informationspool. Das könnte Folgen für jeden einzelnen Bürger haben.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist mit strategischen Klagen derart erfolgreich, dass man ins Grübeln kommen kann darüber, wie beharrlich der Gesetzgeber die Grenzen des Rechtsstaats austestet. An diesem Dienstag feierte die smarte Organisation den siebten Sieg gegen Überwachungsbefugnisse von Nachrichtendiensten und Polizei – in nur vier Jahren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete Teile des Gesetzes über das Bundeskriminalamt, es ging um heimliche Observation, vor allem aber um die Risiken eines großen Datenpools, aus dem die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern Informationen abzapfen können.

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