Das Bundesverfassungsgericht hat deutliche Bedenken gegen eine vorschnelle Handybeschlagnahme durch die Polizei geäußert. Bei einer Verkehrskontrolle hielt die Polizei eine Frau an. Einer der Beamten aktivierte seine Bodycam, um das Geschehen zu dokumentieren. Die Autofahrerin zückte daraufhin ihr Smartphone und filmte zurück. Das wollten die Beamten nicht hinnehmen, sie fesselten die Frau und beschlagnahmten nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt das Smartphone. Das wollte nun die Frau ihrerseits nicht hinnehmen und legte Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerde blieb zwar aus formalen Gründen ohne Erfolg, allerdings gab das Gericht zu erkennen, dass so eine Beschlagnahme wohl nicht verhältnismäßig sei. Viele Strafgerichte und Rechtswissenschaftler hielten Aufnahmen von Polizeieinsätzen keineswegs für strafbar, jedenfalls dann, wenn die Polizei ihrerseits das Geschehen aufzeichne. Damit aber wäre auch eine Beschlagnahme des Telefons nicht mehr angemessen.