Bundesverfassungsgericht:Politik in eigener Sache

Bundesverfassungsgericht - Urteil zu Rüstungsexporten

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet sein Urteil in Sachen "Information des Parlaments über Rüstungsexporte".

(Foto: dpa)

Mit dem Urteil zu Rüstungsexporten liegt das Verfassungsgericht zwar auf Regierungslinie. In Sachen Europa ist Karlsruhe aber kämpferisch: Die Richter wollen der Zentralbank ihre Grenzen aufzeigen und damit den Euro retten. Aber vor allem sich selbst.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Vor wenigen Wochen ist das Bundesverfassungsgericht in sein renoviertes Stammhaus zurückgezogen. Die Architektur des Gebäudeensembles symbolisiert ein Gericht, wie die Deutschen es mögen: offen, nüchtern, frei von Großmannssucht. Man hat fast vergessen, dass es vor vierzehn Jahren beinahe vorbei gewesen wäre mit der architektonischen Herrlichkeit. Damals dachten die Richter an einen Umzug nach Berlin. Am Ende siegte die Vernunft über die Versuchung - die Mehrheit der Richter um Jutta Limbach stimmte dafür, in Karlsruhe zu bleiben.

Man könnte darüber phantasieren, ob die Geschichte der Berliner Republik anders verlaufen wäre, wenn das Gericht die räumliche Distanz zur Politik aufgegeben hätte, die ja auch Unabhängigkeit dokumentieren sollte - messbar in 670 Kilometern. Das dieser Tage verkündete Urteil zu den Rüstungsexporten hätte freilich auch in Rufweite des Kanzleramts kaum regierungsfreundlicher ausfallen können. Der außenpolitische Spielraum, den Karlsruhe gewährt, ist beträchtlich. Die Regierung muss sich bei Rüstungsgeschäften nicht von den Abgeordneten in die Karten schauen lassen, befanden die Richter. Sie muss nur hinterher sagen, wie das Spiel gelaufen ist.

Ein bemerkenswert minimaldemokratischer Ansatz bei einem Gericht, das noch vor 20 Jahren in einem kühnen Urteil die Beteiligung des Bundestags bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr dekretiert hat. Dabei könnten Waffenlieferungen für die deutsche Außenpolitik von wachsender Bedeutung sein. Man möchte ausländische Kämpfer "ertüchtigen", statt eigene Soldaten zu schicken.

Das Verfassungsgericht ist dazu da, die Regeln der Politik zu bestimmen

Die Autoren des Grundgesetzes, die zwei Kriege erlebt hatten, stuften den Umgang mit Kriegswaffen dagegen als friedensgefährdend ein; einige von ihnen hätten den Deutschen am liebsten den Bau von "Kanonen" ganz verboten. Die Verfassung hat sich damals dem "friedlichen Zusammenleben der Völker" verschrieben. Ob heute, in der realpolitischen Republik, der Waffenexport zur Friedensförderung gehören soll - dazu hätte man gern ein paar höchstrichterliche Gedanken gehört. Befriedend könnte die Zurückhaltung der Richter immerhin auf den Dauerkonflikt zwischen Karlsruhe und Berlin wirken. Seit einigen Jahren bezichtigen Politiker das Gericht immer wieder, übergriffig zu sein - diesmal ist es davon kilometerweit entfernt.

Die Kritik ist nicht neu, meist hängt sie sich jedoch an den falschen Beispielen auf. Als es Homosexuelle mit Heterosexuellen gleichstellte - das behagte der Union so gar nicht -, hat das Gericht seine ureigene Aufgabe erfüllt. Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz waren immer schon Instrumente, um gesellschaftliche Entwicklungen ins Verfassungsrecht zu übersetzen. Und für die heftig gegeißelten Urteile zu den Überhangmandaten und zur Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen gilt: Selbst wenn man sie im Ergebnis für angreifbar hält, hat das Verfassungsgericht damit nicht Politik "gemacht", sondern die Regeln der Politik bestimmt. Dazu ist es da.

Das Politikvirus hat die Richter befallen

Wer nach dem "politischen" Karlsruher Gericht sucht, der muss auf Europa schauen. Dort vollzieht sich gerade eine unerhörte Entwicklung, vergleichbar mit den frühen Kämpfen des Gerichts um seine Konsolidierung in der Adenauerzeit. Das Verfassungsgericht ist angetreten, einer europäischen Institution - der Europäischen Zentralbank - die rechtlichen Grenzen aufzuzeigen. Es hat dazu den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet und ihm die Pistole auf die Brust gesetzt: Sollte der den Karlsruher Vorstoß abblocken, will das Verfassungsgericht ihm in diesem Punkt die Gefolgschaft verweigern. Das ist ein epochaler Konflikt.

Gewiss: Das Gericht will die europäische Rechtsgemeinschaft gegen jene angeblich alternativlosen ökonomischen Zwänge wappnen. Das ist edel und gut. Aber das Gericht will nicht nur den Euro retten, sondern vor allem sich selbst - vor der Bedeutungslosigkeit in einem wichtiger werdenden Europa. Dazu hat es seine Zuständigkeit bis an die Grenze des Erlaubten ausgedehnt, oder darüber hinaus. Es ist gut möglich, dass sich am Ende alle darüber freuen, wenn das beliebte und bewährte Karlsruher Gericht auch in Europa mitspielt. Nüchtern und frei von Großmannssucht ist das trotzdem nicht. Die europäische Konsolidierung des Gerichts: Das ist Politik in eigener Sache.

Gegen Druck hilft nur Distanz

Sollte das Husarenstück gelingen - einiges spricht dafür -, dann wäre dies ein Sieg für Andreas Voßkuhle. Der Professor, der einst Bescheidenheit predigte - ein Gericht solle nur durch seine Urteile sprechen -, hat als Präsident dazugelernt. Gewinnend und gewieft verteidigt er sein Gericht als Chefdiplomat, erklärt seine Urteile und wirbt um Verständnis, wo immer es daran fehlt. Also in Berlin und in Brüssel. Und achtet darauf, dass sein Gericht in der ersten Reihe sitzt, sogar im wörtlichen Sinne: Protokollfragen, so hört man, seien wichtig geworden.

Hat das Politikvirus die Hirnwindungen der Richter befallen? Der Zweite Senat unter Voßkuhle hat gerade eine tiefe Zäsur hinter sich. Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt sind ausgeschieden, ihnen ist jedes politische Taktieren wesensfremd - sie waren das Gewissen des Senats. Die Nachfolger müssen erst Tritt fassen. Von den acht Richtern des Senats sind zwei teilweise politisch sozialisiert, einer - Peter Müller - vollständig. Nun ist politische Erfahrung eigentlich ein Gewinn für das Gericht - nur muss sie austariert werden. So dürfte die Stunde der Richter mit echter Justizimprägnierung gekommen sein. Monika Hermanns zum Beispiel, eine frühere Bundesrichterin: Nach außen macht sie wenig Gewese, intern spielt sie eine starke Rolle.

Andreas Voßkuhle, der Beinahe-Bundespräsident aus Karlsruhe, hat die informelle Gesprächsebene mit der Politik ausgebaut. Weniger wäre da mehr - das wird man demnächst beim NPD-Verbot merken. Wer in diesem hochpolitischen Verfahren strikt verfassungsrechtlich argumentieren will, der muss resistent gegen politischen Druck sein. Gegen Druck hilft nicht Diplomatie, sondern Distanz. Das Pro-Karlsruhe-Votum von Jutta Limbach - es hat seinen Sinn nicht verloren.

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