Es war den Parteien sicher ganz recht, dass die generöse Finanzierung der parteinahen Stiftungen jahrzehntelang im politischen Halbschatten eher verborgen lag - doch vergangenes Jahr war damit Schluss. Auf eine Klage der AfD hin ordnete das Bundesverfassungsgericht im Februar an, die millionenschwere Unterstützung müsse endlich in einem echten Gesetz geregelt werden. Kurz mögen die Parteien um die Fördertöpfe gebangt haben, doch am Ende erwies sich die Aufgabe aus Karlsruhe als lösbar. Zum Jahresende stand das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz, ohne Einbußen für die anerkannten Stiftungen. Und vorerst ohne Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Parteinahe Stiftungen:Kleine Tiere wollen ein Stück vom großen Kuchen
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Die Tierschutzpartei, ein politischer Winzling, möchte an der millionenschweren Förderung parteinaher Stiftungen teilhaben. Für ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht hat sie durchaus gute Argumente.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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