Urteil in Karlsruhe:Verfassungsgericht kippt Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung

Urteil in Karlsruhe: Wahlplakate zur Bundestagswahl 2021

Wahlplakate zur Bundestagswahl 2021

(Foto: Marco Einfeldt)

Um 25 Millionen Euro pro Jahr hat die damals regierende große Koalition im Jahr 2018 die staatliche Parteienfinanzierung aufgestockt. Dagegen hatten FDP, Grüne und Linke geklagt - und nun Recht bekommen.

Von Georg Ismar, Oliver Klasen und Robert Roßmann

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der großen Koalition im Jahr 2018 veranlasste Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: 2BvF 2/18, hier die Pressemitteilung, hier die ausführliche Urteilsbegründung). Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe geben damit einer Klage statt, die FDP, Grüne und Linke zusammen eingereicht hatten.

Die drei Parteien, damals alle in der Opposition, fanden sich in einer ungewöhnlichen Allianz zusammen. Sie einte der Ärger über die große Koalition, die die Änderung in einem parlamentarischen Hauruckverfahren beschlossen hatte.

Um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro pro Jahr setzten CDU/CSU und SPD die Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung nach oben. Weil die Summe regelmäßig an die Teuerungsrate angepasst wird, beträgt sie inzwischen mehr als 200 Millionen Euro.

Union und Sozialdemokraten argumentierten 2018, dass mehr Geld für die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen nötig sei, etwa weil die Parteien im Netz "Fake News" entgegentreten oder Attacken von Hackern abwenden müssten.

Abgeordnete von Grünen, Linken und FDP hielten das satte Plus - auch wenn sie selbst ebenfalls davon profitieren - für unverhältnismäßig und fürchteten, es könne der Eindruck entstehen, in den Parteien herrsche eine Selbstbedienungsmentalität.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt, warum die Aufstockung in dieser Höhe erforderlich sei, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für das schon ausgezahlte Geld heißt, ob also die Parteien etwas zurückzahlen müssen, ist noch unklar. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bundestagsverwaltung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Frage der Parteienfinanzierung auch noch über eine separate Klage zu entscheiden, die die AfD eingereicht hatte. Sie kritisierte, die große Koalition habe das Gesetz viel zu schnell durch den Bundestag getrieben. Ihr Antrag war jedoch aus formalen Gründen unzulässig, wie in der Begründung des Gerichts nachzulesen ist (AZ: 2 BvE 5/18, hier die Pressemitteilung).

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Die Parteien in Deutschland erhalten neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden auch Geld vom Staat. Geregelt ist das im Parteiengesetz, dort ist die sogenannte "staatliche Teilfinanzierung" festgelegt. Anspruch auf staatliche Zahlungen haben alle Parteien, die bei Bundestags- und Europawahlen 0,5 Prozent und bei Landtagswahlen jeweils ein Prozent der Wählerstimmen erhalten haben.

Bemessen wird der Umfang der staatlichen Zuwendung an zwei Kriterien: Zum einen ist er vom Anteil der Stimmen bei den Wahlen abhängig. Zum anderen berechnet sich die Summe anhand der Zuwendungen von natürlichen Personen an die Parteien, also von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Pro Zuwendung gibt es einen festen Betrag. Allerdings werden Großspenden, die bestimmte Summen überschreiten, nicht berücksichtigt.

Für jenes Geld, das die Parteien vom Staat erhalten, gibt es gleich zwei Obergrenzen. Die absolute Obergrenze - um diese ging es jetzt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts - legt die Höchstsumme fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hinzu kommt eine relative Obergrenze: Der staatliche Anteil darf nicht jenen überschreiten, den die Parteien selbst erwirtschaften. Das geht auf das Grundgesetz zurück, das eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung verbietet.

Laut einer Übersicht des Bundestages hatten im Jahre 2021 insgesamt 20 Parteien Anspruch auf staatliche Finanzierung. Das Spektrum reicht dabei von etwa 13 600 Euro für "Team Todenhöfer" bis zu etwas mehr als 56 Millionen Euro für die SPD.

Die Reaktionen auf das Urteil: Union will zweiten Versuch

Sowohl die SPD als auch die Union versuchen, dem Urteil positive Seiten abzugewinnen. Die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber, schrieben in einer gemeinsamen Stellungnahme, das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass die Obergrenze angehoben werden dürfe. Und es habe festgestellt, dass die vorgetragenen Gründe, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung, grundsätzlich ausreichten, um eine solche Anhebung zu begründen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betonte, dass Karlsruhe "sehr deutlich" darauf hingewiesen habe, dass es für die Parteien einen Mehrbedarf gebe. Er kündigte baldige Gespräche mit den anderen Bundestagsfraktionen an. "Wir setzen uns an einen Tisch und werden die Dinge betrachten", sagte Mützenich. Auch Czaja und Huber betonten, mit einem gemäß den Anforderungen aus Karlsruhe begründeten Gesetz könne ein neuer Anlauf unternommen werden.

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann, die selbst zu den Klägerinnen zählte, sagte: "Ich bin froh über das Urteil". Sie wisse um die Bedeutung für die Parteien. Auch den Grünen drohe eine Rückzahlung. Die Partei habe für diesen Fall aber vorgesorgt und Rücklagen gebildet. "Wir sind vorbereitet", sagte Haßelmann.

Auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte, seine Partei sei in den vergangenen Jahren so verfahren, als hätte es die Erhöhung nicht gegeben. Die demokratischen Parteien im Bundestag sollten sich nun rasch zusammensetzen, sagte Kühnert, um zu klären, wie "eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann".

SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan sieht die Begründung für die Mehrkosten weiter als gegeben an. Durch die Corona-Pandemie habe sich die Parteiarbeit verändert. Veranstaltungen kosteten bis zu 70 Prozent mehr - da viele Mitglieder weiterhin hybride Formate wollten, also eine Präsenz vor Ort oder die Zuschaltung via Internet - so könnten zugleich mehr Mitglieder partizipieren. Der IT-Anteil an den Kosten der Bundes-SPD sei von 12 auf etwa 28 Prozent gestiegen, durch mehr Videokonferenzen und hohe Datenschutzausgaben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae sagte: "Das Urteil ist ein echter Paukenschlag. SPD und Union bekommen jetzt die Quittung dafür, dass sie 2018 ein Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag gedrückt haben, das politischen Parteien mit einer fadenscheinigen Begründung mehr Geld zuschustert". Es liege im Interesse aller Parteien, sich vom Vorwurf der Selbstbedienung frei zu halten. Genau diesen Vorwurf habe die große Koalition aber befeuert.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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