Coronavirus:Die Furcht vor dem Recht des Stärkeren

Coronavirus: Ein Zelt zur Aufnahme von Patienten vor dem Universitätsklinikum Magdeburg im März 2020, damals "Prä-Triage-Punkt" genannt.

Ein Zelt zur Aufnahme von Patienten vor dem Universitätsklinikum Magdeburg im März 2020, damals "Prä-Triage-Punkt" genannt.

(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

"Klinische Erfolgsaussicht": Was soll das heißen? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Regeln der Triage - für den Fall, dass eine Intensivstation überfüllt ist.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Neun Beschwerdeführer sind es, die beim Bundesverfassungsgericht um Schutz nachgesucht haben, selten war bei Karlsruher Verfahren die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Menschen so augenfällig. Einer von ihnen, 30 Jahre alt, ist geistig und körperlich schwerstbehindert, seit er kurz nach der Geburt einen Schlaganfall hatte; er kann nicht gehen, nicht stehen, nicht sprechen. Andere leiden an spinaler Muskelatrophie, also einer Verkümmerung der Muskeln, die zu Lähmungen führen kann - auch in der Atemmuskulatur. Der älteste von ihnen ist weit über siebzig, schwer herzkrank und Diabetiker.

Für sie alle ist die Corona-Pandemie ohnehin eine Hochrisikophase. Nun aber kommt zum Infektionsrisiko eine weitere Gefahr hinzu - die Gefahr, im Rennen um die knapp werdenden Intensivbetten aussortiert zu werden. Mit der herannahenden Omikron-Welle und der Personalknappheit in den Intensivstationen könnte in Deutschland drohen, was mit einem französischen Begriff Eingang ins Corona-Vokabular gefunden hat: die Triage.

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An diesem Dienstag entscheidet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde, die der Hamburger Anwalt Oliver Tolmein geschrieben hat; einen Eilantrag hatte das Gericht im Juli 2020 abgewiesen. Worum es geht, hat vor einem Jahr Nancy Poser im Interview mit der taz formuliert; sie hat in Karlsruhe geklagt und ist selbst Richterin in Trier. Sollte sie mit einem Herzinfarkt eingeliefert werden, werde sie nach den Regeln der Vergabe von Intensivbetten mit ihrem Rollstuhl und ihrer Muskelerkrankung wohl schlechter bewertet als ein Raucher mit Covid-19. Dann bekomme sie kein Intensivbett "und muss sterben, ganz genau".

Zunächst will die Beschwerde lediglich durchsetzen, dass die Regeln der Triage in einem Gesetz festgelegt werden - vom demokratisch gewählten Bundestag und nicht von irgendwelchen Ärzte-Verbänden. Zwar setzt die Rechtsprechung des Gerichts hohe Hürden, wenn es darum geht, den Bundestag zum Erlass von Gesetzen zu zwingen. Aus Tolmeins Sicht gebietet dies aber der Grundsatz, wonach wesentliche gesellschaftliche und rechtliche Fragen eben in einem Gesetz beantwortet werden müssen.

Eine Diskriminierung, die den Tod bedeuten kann?

Zugleich ist aber klar, dass die Beschwerde in Karlsruhe weit mehr erreichen will als die Schaffung einer demokratisch sauberen Grundlage. Denn für die Praxis gibt es bereits Regeln für die Triage, niedergelegt in den klinisch-ethischen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften für die "Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der Covid-19-Pandemie". Diese Empfehlungen sind aus Sicht Tolmeins diskriminierend - was im Kontext der Pandemie auch "tödlich" bedeuten kann.

Das zentrale Kriterium für die Verteilung von Intensivbetten an zu viele Patienten ist die "klinische Erfolgsaussicht". In der Richtlinie, erst vor Kurzem aktualisiert, heißt es ausdrücklich: Eine Priorisierung sei "nicht zulässig aufgrund des kalendarischen Alters, aufgrund sozialer Merkmale oder aufgrund bestimmter Grunderkrankungen oder Behinderungen". Soll heißen: Auch der fitte 80-Jährige kann gegenüber einem schwer angeschlagenen Mittvierziger den Vorzug bekommen.

Das Prinzip, die Patienten mit den besten Überlebenschancen zuerst zu behandeln, ist in der Medizin beispielsweise für den Katastrophenfall anerkannt, wenn die Ressourcen plötzlich nicht mehr ausreichen. Dann gilt es, möglichst viele Menschenleben zu retten.

Es ist kompliziert, eine andere und gleichwohl gerechte Lösung zu finden

In den Triage-Empfehlungen ist dies aus Tolmeins Sicht aber ein Versprechen, das ein paar Absätze später wieder gebrochen wird. Denn unter den Kriterien für die Priorisierung findet sich auch der Allgemeinzustand - einschließlich einer "Gebrechlichkeit", die mithilfe der "Klinischen Frailty Skala" zu beurteilen sei, also einer fachlichen Handreichung für die Praxis. "Daraus will man individuelle Erfolgsaussichten der Behandlung ermitteln. Die Daten, die so die Basis der Entscheidung über Leben und Tod bilden, stammen aber aus ganz unterschiedlichen Quellen. Sie ergeben daher Werte, die allenfalls unzulänglich vergleichbar sind", sagte Tolmein der Süddeutschen Zeitung. Grundlage einer Behandlung müsse die individuell zu bestimmende medizinische Indikation sein. Mit der Orientierung an abstrakten Erfolgsaussichts-Werten bestehe die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung strukturell schlechter beurteilt würden. "Survival of the fittest", so hatte es Nancy Poser sarkastisch zugespitzt.

So nachvollziehbar es ist, dass diese Regeln bestimmte Gruppen benachteiligen könnten - dazu gehören auch alte Menschen -, so kompliziert ist es, eine andere und gleichwohl gerechte Lösung zu finden. Diskutiert wurde beispielsweise, dass Ungeimpfte an der Pforte zur Intensivstation einen Malus erhalten sollten. Dies freilich wäre ein fundamentaler Bruch mit dem Grundsatz, dass alle Menschen den gleichen Anspruch auf Behandlung haben, seien sie nun Extremsportler, Raucher oder Motorradfahrer. Oliver Tolmein könnte sich da eher vorstellen, bei Menschen mit Behinderung für die Überlebensprognose von vornherein eine längere Behandlungszeit einzukalkulieren. Gleichsam als Diskriminierungsausgleich auf der Intensivstation.

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