Karlsruher Urteil:Bundesregierung kam der Informationspflicht nicht nach

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) 2015 im Bundestag vor der Entscheidung über weitere Finanzhilfen für Griechenland.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble vor der Entscheidung über weitere Finanzhilfen für Griechenland.

(Foto: John MacDougall/AFP)

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Die Bundesregierung hätte den Bundestag 2015 vor dem Euro-Gipfel darüber informieren müssen, welchen Druck sie auf Griechenland ausüben wollte. Die Grünen hatten deshalb geklagt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ging wirklich um alles damals im Juli 2015, für Griechenland jedenfalls. Ein Gipfel der Euro-Staaten stand bevor, die Bundesregierung bereitete sich auf denkbare Optionen vor: Weitere Finanzhilfen wollte sie nur mittragen, wenn Griechenland nachhaltige Reformen zusagen würde, sonst drohte der mindestens temporäre Ausstieg aus dem Euro. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Diese Verhandlungslinie hätte die Regierung schon vor dem Gipfel dem Bundestag mitteilen müssen - und nicht erst hinterher.

Damit gab der Zweite Senat einer Organklage der Bundestagsfraktion der Grünen statt. Sie hatten es für unzureichend gehalten, dass das Parlament erst in den Tagen nach dem Gipfel informiert worden sei, als das dritte Hilfspaket für Griechenland bereits beschlossen war. Also zu einem Zeitpunkt, als die Abgeordneten kaum noch Einfluss auf die Geschehnisse nehmen konnten.

Die Informationsrechte des Bundestags, ein wiederkehrendes Thema der Karlsruher Rechtsprechung, sind nach den Worten des Gerichts in europäischen Angelegenheiten von besonders großem Gewicht. Im Grundgesetz steht, Bundestag und Bundesrat seien darüber "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" zu unterrichten.

Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Demokratie in Europa schnell unter die Räder kommen kann, wenn man nicht aufpasst. Oder wie es im Beschluss des Gerichts heißt: dass in EU-Fragen "das Parlament aus der Rolle der zentralen Entscheidungsinstanz teilweise verdrängt wird". Denn maßgeblicher EU-Gesetzgeber sind die im Rat der EU repräsentierten nationalen Regierungen - und nicht die Parlamente.

Die Regierung muss das Parlament früh einbinden

Dem Beschluss zufolge muss die Bundesregierung zwar nicht Auskunft geben, solange ihre interne Willensbildung noch nicht abgeschlossen ist. Dies gehöre zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung". Allerdings setzt ihre Informationspflicht zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein. Auch wenn es nur eine vorläufige Position der Regierung gebe und ein Geschehen noch in Bewegung sei, müsse das Parlament frühzeitig eingebunden werden.

Konkret ging es um ein Papier aus dem Haus des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, das am 10. Juli 2015 - am Tag vor dem Gipfel - an einen kleinen Kreis von Spitzenbeamten des Euro-Raums verschickt worden war, sowie an den Kommissionspräsidenten, den Ratspräsidenten und den EZB-Chef. Darin wurden die Bedingungen für weitere Hilfen formuliert, aber eben auch der mögliche Ausstieg Griechenlands aus dem Euro in den Raum gestellt. Das eine Szenario rührte also an die Grundfesten der EU, das andere an das Budgetrecht des Parlaments - ein "unverfügbarer Teil des grundgesetzlichen Demokratieprinzips", schreibt das Gericht. Denn es ging um einen zweistelligen Milliardenbetrag.

In einer solchen Situation müsse dem Bundestag ausreichend Zeit für eine eigene Entscheidung bleiben. Das Grundgesetz wolle verhindern, "dass sich der Deutsche Bundestag in der Parlamentspraxis vor vollendete Tatsachen gestellt sieht und diese nur noch zur Kenntnis nehmen kann".

Dass in solchen Fällen manchmal Vertraulichkeit gelten muss, ist aus Sicht des Gerichts kein Hindernis. Dafür gebe es die Geheimschutzordnung des Bundestags. Geheim war das Papier ohnehin nicht geblieben, auch ohne Nachricht ans Parlament. Innerhalb von 24 Stunden war es in den Medien.

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