Bundesverfassungsgericht:NPD verklagt Bundespräsident Gauck

Bundespräsident Joachim Gauck

Hält NPDler für Spinner: Bundespräsident Joachim Gauck

(Foto: dpa)

"Spinner" wollen sich NPD-Mitglieder nicht schimpfen lassen, nicht mal von Bundespräsident Gauck. Der hat rechte Demonstranten unlängst so bezeichnet. Deswegen zieht die rechtsextreme Partei einem Medienbericht zufolge vor das Bundesverfassungsgericht.

Bundespräsident Joachim Gauck muss sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Klage der NPD zur Wehr setzen. Dabei geht es um seine Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und Gegendemonstrationen. Einen entsprechenden Bericht des Spiegel bestätigte das Gericht in Karlsruhe am Sonntag.

Nach einem Auftritt vor Oberstufenschülern Ende August war Gauck in den Medien unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Die rechtsextreme NPD verlangte dem Spiegel zufolge von Gauck Auskunft, ob er sich mit der "Bezeichnung 'Spinner' auf Mitglieder beziehungsweise Aktivisten der NPD bezogen" habe.

Gauck ließ erklären, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst". Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf weiteres zu untersagen. Über den Eilantrag will das Gericht noch vor der Bundestagswahl entscheiden.

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