Es mag Angela Merkel trösten - falls sie in diesem Punkt überhaupt des Trostes bedarf -, dass sie nicht die Erste ist, die in die Falle der verfassungswidrigen AfD-Kritik getappt ist. Sie hat sich nun eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts eingefangen, weil sie nach der AfD-gestützten Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Kurzzeit-Ministerpräsidenten von Thüringen im Februar 2020 von einem "schlechten Tag für die Demokratie" gesprochen hatte. Der einstigen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka erging es 2018 ähnlich, weil sie AfD-Politikern wie Björn Höcke eine Radikalisierung der Gesellschaft vorhielt. Und Bundesinnenminister Horst Seehofer traf es vor zwei Jahren nach seiner Diagnose, die AfD stelle sich gegen den Staat.
Bundesverfassungsgericht:Warum die AfD in Karlsruhe einen Sieg errungen hat
Die Ex-Kanzlerin soll die Autorität ihres Amtes missbraucht haben, als sie die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 kritisierte. Das Votum ist knapp und eine Richterin widerspricht. Über die Merkel-Rüge aus Karlsruhe.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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