Es mag auf den ersten Blick nur nach einem halben Sieg der Klimaschützer aussehen. Die Verfassungsbeschwerden seien "teilweise erfolgreich", also der Versuch einer Reihe vorwiegend junger Menschen, Deutschland zu mehr Engagement bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen zu verpflichten wollten. Das Ziel, die Menge bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, hat das Bundesverfassungsgericht sogar unbeanstandet gelassen; da habe der Gesetzgeber eben einen "großen Spielraum".
Bundesverfassungsgericht:Warum der Klimaschutz-Beschluss ein Sensationserfolg für die Kläger ist
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Erstmals verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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