Umweltverbände und Aktivisten:Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz geplant

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Klimaschutz-Aktivistin Luisa Neubauer, Rechtsanwältin Roda Verheyen, Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, und weitere Rechtsanwälte sprechen in der Bundespressekonferenz über die geplanten Verfassungsbeschwerden. (Foto: Annette Riedl/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung schon einmal für ihre mangelhafte Klimapolitik abgemahnt. Nun kündigen Aktivisten und Umweltverbände eine „Verfassungsbeschwerde 2.0“ an.

Mit drei neuen Verfassungsbeschwerden wollen Klimaaktivisten und Umweltverbände die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zwingen. Wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die im Mai vom Bundesrat gebilligte Änderung des Klimaschutzgesetzes unterschreiben sollte, wollen verschiedene Umwelt- und Klimaverbände diese einreichen. Auch die Aktivisten von Fridays for Future tragen die Klage mit. „Wir treffen uns heute hier zur Verfassungsbeschwerde 2.0“, sagte Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin eine der Beschwerden begleitet.

2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden, dass die Politik beim Klimaschutz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer – darunter einige, die auch dieses Mal wieder dabei sind – waren damals zum Teil erfolgreich. Als Kernproblem und Anlass für die neuen Beschwerden nannte Verheyen eine unzureichende Klimapolitik – und die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. „Die ist verfassungswidrig“, betonte Verheyen. „Die Sektorziele sind als verbindliche Sektorziele abgeschafft. Damit ist der Gesamtreduktionspfad in Gefahr.“

Die Änderung sieht vor, dass Klimaziele, wie ein möglichst geringer CO₂-Ausstoß, nicht mehr in einzelnen Sektoren erfüllt werden müssen, sondern nur noch die Erfüllung der Treibhausgasminderungen für alle Sektoren gemessen wird. Verfehlt ein Sektor seine Ziele, kann ein anderer Bereich, in dem bereits weniger CO₂ emittiert wird als geplant, dies ausgleichen. Vorangetrieben wurde die Änderung von der FDP, die unter anderem den Bundesverkehrsminister stellt. An den Klimazielen selbst ändert das nichts: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. Bevor die Gesetzesnovelle in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

Luisa Neubauer von Fridays for Future kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung als selbstgerecht und kurzsichtig: „Die Ampel meint scheinbar, die Menschen nur dann vor der Klimakatastrophe schützen zu müssen, wenn es ihr gerade in den Kram passt.“ Klimaschutz sei ein Menschenrecht. „Solange die Regierung das ignoriert, werden wir vor Gericht ziehen.“

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