BundesverfassungsgerichtKleinparteien müssen weiter Unterschriften sammeln

Politische Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen weiter bis zu 2000 Unterschriften von Unterstützern einreichen, um für die Bundestagswahl kandidieren zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zurückgewiesen, die das Erfordernis der Unterschriften als Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien angegriffen hatte und eine Absenkung verlangte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet seine Entscheidung am Mittwoch damit, dass die Unterstützerunterschriften einen ähnlichen Zweck verfolgten wie die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen. Durch die Unterstützerunterschriften werde die Zahl der Wahlvorschläge reduziert und wirke einer Stimmenzersplitterung bei der Wahl entgegen. Das Erfordernis der Unterschriften greife damit zwar in die Chancengleichheit der Parteien ein, dies sei aber gerechtfertigt, argumentierte das Gericht.

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