Bundesverfassungsgericht:Klage gegen Ausgangssperre

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die geplante Ausgangssperre auch in ihrer abgeschwächten Form für verfassungswidrig und will sie vor Gericht zu Fall bringen. Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden, und dies sei nun nicht mehr der Fall. Die Fraktionen von Union und SPD hatten sich darauf verständigt, den Regierungsentwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse abzuändern. Ausgangsbeschränkungen () soll es nun von 22 Uhr bis 5 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Für die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold ändert das aber nichts an den grundsätzlichen Problemen. Gebotene Ausnahmen fehlten, etwa für Geimpfte. Effektive Kontrollen seien unwahrscheinlich, denn der zulässige Spaziergang dürfte sich nur schwer vom verbotenen Nachhauseweg von der Privatparty unterscheiden lassen.

© SZ vom 21.04.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: