Irgendwie hatte es für die bayerische Staatsregierung schon nicht gut angefangen. Zum Auftakt der Anhörung zum Betreuungsgeld stellte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, dem Karlsruher Ritual entsprechend, die Anwesenheit im Gerichtssaal fest - und vergaß ausgerechnet den Freistaat Bayern. Also den Hauptbetreiber des Betreuungsgeldes und, aus bayerischer Sicht, den einzig aufrechten Verteidiger.
Bundesverfassungsgericht:Karlsruher Richter rütteln am Betreuungsgeld
Haken nach in Sachen Betreuungsgeld: Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht.
(Foto: dpa)- Am Bundesverfassungsgericht verdichten sich Zweifel daran, dass der Bund für die Einführung des Betreuungsgelds zuständig war.
- Zuständig ist der Bund bei der sogenannten "konkurrierenden Gesetzgebung" nur, wenn ein Gesetz zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" erforderlich ist.
- "So ist das Betreuungsgeld doch gar nicht konstruiert", wirft Richter Reinhard Gaier ein. Gezahlt werde es auch dort, wo ein Überangebot an Betreuungsplätzen bestehe.
- Ausgerechnet die CSU, die das Betreuungsgeld durchboxte, erkämpfte einst die Schwächung des Bundes in solchen Fällen.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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