Bundesverfassungsgericht:Karlsruher Richter rütteln am Betreuungsgeld

Bundesverfassungsgericht

Haken nach in Sachen Betreuungsgeld: Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht.

(Foto: dpa)
  • Am Bundesverfassungsgericht verdichten sich Zweifel daran, dass der Bund für die Einführung des Betreuungsgelds zuständig war.
  • Zuständig ist der Bund bei der sogenannten "konkurrierenden Gesetzgebung" nur, wenn ein Gesetz zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" erforderlich ist.
  • "So ist das Betreuungsgeld doch gar nicht konstruiert", wirft Richter Reinhard Gaier ein. Gezahlt werde es auch dort, wo ein Überangebot an Betreuungsplätzen bestehe.
  • Ausgerechnet die CSU, die das Betreuungsgeld durchboxte, erkämpfte einst die Schwächung des Bundes in solchen Fällen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Irgendwie hatte es für die bayerische Staatsregierung schon nicht gut angefangen. Zum Auftakt der Anhörung zum Betreuungsgeld stellte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, dem Karlsruher Ritual entsprechend, die Anwesenheit im Gerichtssaal fest - und vergaß ausgerechnet den Freistaat Bayern. Also den Hauptbetreiber des Betreuungsgeldes und, aus bayerischer Sicht, den einzig aufrechten Verteidiger.

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