Bundesverfassungsgericht nennt Anträge "unzulässig"
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition in Berlin zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland abgewiesen. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das Gericht mit.
Wie das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung begründet
Das Gericht entschied in Karlsruhe, dass "der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nicht eröffnet" sei. Es sieht sich als nicht zuständig an. Zur Begründung heißt es, die Einschätzungen der Bundesregierung zu Snowdens Anhörung seien nur vorläufig. Einige Fragen seien ungeklärt, etwa ob Snowden einen gültigen Pass besitzt und ob Russland ihn ausreisen ließe. Die Richter des Zweiten Senats verweisen in ihrem Beschluss auf den Bundesgerichtshof als zuständiges Gericht.
Was die Opposition bezwecken wollte
Die Grünen und die Linke hatten gegen die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages geklagt. Die Bundesregierung hatte sich geweigert, den Whistleblower und ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin als Zeugen aussagen zu lassen. Aus Sicht der Opposition hat der Ausschuss damit seine Pflicht verletzt. Mit ihrer Klage wollten Linke und Grüne erreichen, dass Snowden doch noch in Berlin befragt wird.
Linktipps:
- Thorsten Denkler über den Kampf um Snowdens Vorladung und warum die Opposition zuerst zuversichtlich war, den Whistleblower nach Deutschland holen zu können.
- Antonie Rietzschel und Thorsten Denkler analysieren, was die Absage der großen Koalition an eine Anhörung Snowdens bedeutet.