Bundesverfassungsgericht:Linke und Grüne scheitern mit Snowden-Klage gegen Bundesregierung

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition gegen die Bundesregierung abgewiesen.
  • Linke und Grüne werfen der Bundesregierung und dem NSA-Untersuchungsausschuss vor, ihre Pflicht zu vernachlässigen. Die Regierung hatte sich wiederholt geweigert, den Whistleblower Edward Snowden nach Berlin zu holen.

Bundesverfassungsgericht nennt Anträge "unzulässig"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Opposition in Berlin zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland abgewiesen. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das Gericht mit.

Wie das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung begründet

Das Gericht entschied in Karlsruhe, dass "der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nicht eröffnet" sei. Es sieht sich als nicht zuständig an. Zur Begründung heißt es, die Einschätzungen der Bundesregierung zu Snowdens Anhörung seien nur vorläufig. Einige Fragen seien ungeklärt, etwa ob Snowden einen gültigen Pass besitzt und ob Russland ihn ausreisen ließe. Die Richter des Zweiten Senats verweisen in ihrem Beschluss auf den Bundesgerichtshof als zuständiges Gericht.

Was die Opposition bezwecken wollte

Die Grünen und die Linke hatten gegen die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages geklagt. Die Bundesregierung hatte sich geweigert, den Whistleblower und ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin als Zeugen aussagen zu lassen. Aus Sicht der Opposition hat der Ausschuss damit seine Pflicht verletzt. Mit ihrer Klage wollten Linke und Grüne erreichen, dass Snowden doch noch in Berlin befragt wird.

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