Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe billigt Kürzungen von Beamtenpensionen

Der Staat darf Pensionen absenken, um die Versorgung seiner Beamten insgesamt zu sichern. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies die Klage von drei Frühpensionären zurück.

Die drei Beamte im Alter von 43, 55 und 58 Jahren sind wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert und hatten gegen das Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2001 geklagt. Sie beanstandeten, dass nicht nur zukünftige Pensionäre, sondern auch sie von den Kürzungen betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Rentenreform aus dem Jahr 2001 für verfassungsgemäß. (Foto: Foto: AP)

Zwar werden ihre Bezüge nicht gesenkt. Aber sie werden an den Erhöhungen in geringerem Umfang beteiligt, so dass ihr Pensionsniveau innerhalb von etwa acht Jahren rechnerisch auf 71,75 Prozent sinkt.

Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied, müssen die Kläger diese Absenkung hinnehmen. Das Ziel des Gesetzgebers, die Rentenreform 2001 auf die Pensionen zu übertragen, sei wegen der demografischen Entwicklung "sachlich gerechtfertigt", um die Beamtenversorgung langfristig zu sichern.

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