Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:Zensus 2011 war verfassungsgemäß

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Zensus 2011 verfassungskonform erfolgt ist.
  • Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg hatten gegen die neue Berechnungsmethode der Einwohnerzahlen geklagt.
  • Ihre Einwohnerzahlen waren nach 2011 nach unten korrigiert worden, was zu jährlichen Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe führte.

Der Zensus 2011 ist verfassungsgemäß erfolgt. Die Vorschriften für den Zensus zur Erhebung der Bevölkerungszahl seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Damit bestätigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe grundsätzlich den Methodenwechsel zu einer stark auf Registerdaten gestützten Volkszählung im Jahr 2011.

Gegen das Ergebnis des Zensus von 2011 hatten die Stadtstaaten Berlin und Hamburg geklagt, da ihre Einwohnerzahl dadurch deutlich nach unten korrigiert worden war.

Beim Zensus 2011 stützten sich die Statistiker erstmals vorwiegend auf Meldedaten, persönlich erfasst wurde nur ein kleiner Teil der Bürger. Gegen diese Art der Berechnung richtete sich die Klage Berlins und Hamburgs. Denn im Ergebnis verringerten sich die Einwohnerzahlen vor allem großer Städte.

Berlin und Hamburg büßen jährlich massiv an Geld ein

Die Einwohnerzahl Berlins, die für den Länderfinanzausgleich, Umsatzsteueranteil und andere Mittel maßgeblich ist, schrumpfte um etwa 180 000, die Hamburgs um 82 000.

Seither büßen die Länder viele Millionen Euro im Jahr ein. Berlin erhält seit 2012 jährlich 470 Millionen Euro weniger als zuvor. Hamburg wird durch den Zensus-Effekt mit mehr als 100 Millionen Euro im Jahr belastet.

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