Man kann wirklich nicht behaupten, das Ja aus Karlsruhe zur Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal sei überraschend gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat während der gesamten Pandemie einen zurückhaltenden Kurs gegenüber den Corona-Maßnahmen verfolgt, man denke nur an die Entscheidungen zu Bundesnotbremse und Ausgangssperre. Und nachdem das Gericht die Teilimpfpflicht im Februar per Eilentscheid vorläufig gebilligt hatte, war klar: Da kommt kein Veto aus Karlsruhe.
RechtsprechungIm Zweifel für die Schwachen
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Das Bundesverfassungsgericht begründet auf 85 Seiten, warum die Impfpflicht in Einrichtungen mit Alten und Kranken rechtmäßig ist. Auch wenn mittlerweile klar ist, dass selbst Immunisierte das Virus in einem gewissen Umfang weitergeben können, muss der Staat alles tun, um Gefährdete zu schützen.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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