Eine Karlsruher Urteilsverkündung ist eigentlich eine ziemlich förmliche Angelegenheit. Der Senatsvorsitzende, in diesem Fall Gerichtspräsident Stephan Harbarth, verliest eine Zusammenfassung und trägt dann wesentliche Passagen des Urteils vor, gern auch mit ermüdenden Paragrafenketten. Doch weil Harbarth ahnte, dass ein Richterspruch gegen die selbstbewusste Fußballbranche nicht nur Lob hervorrufen würde, baute er einen Disclaimer ein: „Darüber, ob die getroffene Regelung politisch vernünftig, klug oder wünschenswert ist, hat der Senat nicht befunden.“ Sondern einzig darüber, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Fußball und Fangewalt:Warum Krawall die Klubs jetzt viel Geld kosten kann
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Wenn Fußballfans auf Gewalt aus sind, kann das für Profiklubs teuer werden: Bundesländer dürfen sie an hohen Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligen, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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