Bundesverfassungsgericht:Ex-SS-Mann muss in Haft

Alter schützt vor Strafe nicht: Ein 96-Jähriger muss wegen seiner Taten im Konzentrationslager Auschwitz für vier Jahre in Haft.

Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht an. Der 96-Jährige wollte aus gesundheitlichen Gründen einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen.

Zuvor war Gröning bereits vor dem Landgericht Lüneburg und dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Er war 2015 in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Im Prozess gestand er umfassend und bekundete seine Reue.

Vor dem Bundesverfassungsgericht machte er geltend, dass sein Gesundheitszustand bei den vorherigen Entscheidungen nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Er rügte eine Verletzung seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Karlsruher Richter argumentierten, es sei nicht erkennbar, "dass die angegriffenen Entscheidungen auf einer unzureichenden Sachaufklärung beruhen". Verfassungsrechtlich unbedenklich werde davon ausgegangen, "dass das hohe Lebensalter des Beschwerdeführers für sich genommen nicht ausreichend ist, um von der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs abzusehen", entschied das Gericht.

© SZ vom 30.12.2017 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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