Es mag ein wenig überraschend klingen, aber historisch gesehen hatte der biologische Vater, der auch ohne Trauschein als Vater anerkannt werden wollte, zwar die Gene auf seiner Seite, nicht aber das Recht. Bis 1969 galt er nicht einmal als Verwandter seines Kindes, danach wurde seine rechtliche Position zwar sukzessive gestärkt, aber irgendwie blieb er doch ein Vater zweiter Klasse.
Urteil aus Karlsruhe:Der biologische Vater kann sich auf das Grundgesetz berufen
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Es ist ein familienrechtlicher Markstein: Das Bundesverfassungsgericht wertet den leiblichen Vater durch ein echtes Elterngrundrecht auf - und will so das unwürdige Vaterschaftsrennen gegen den neuen Partner der Mutter beenden.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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