Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Ein Gericht hebt ab

Lesezeit: 3 min

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich jeder an Karlsruhe wenden kann, gehört zu den wunderbarsten Dingen in Deutschland. Man muss nicht Juristerei studiert haben, um ans Bundesverfassungsgericht zu schreiben, man muss auch keinen Anwalt haben; manche Schreiber machen das dadurch wett, dass sie sich rührend bemühen, juristische Formeln zu verwenden. Das erscheint einigen Karlsruher Koryphäen lächerlich. Sie wollen einen Abwimmelmechanismus etablieren. Das ist gefährlich und schädlich.

Heribert Prantl

Bei Menschen, die berühmt geworden sind, erlebt man es bisweilen, dass sie sich ihrer bescheidenen Herkunft schämen: Sie heben ab, sie wollen nichts mehr zu tun haben mit der kleinen Welt, aus der sie kommen; sie versuchen, die Berührung damit zu vermeiden. Und wenn diese Emporkömmlinge dann von kleinen Leuten ungelenk angeschrieben werden, lassen sie die Bitten und Anfragen ungnädig abwimmeln.

Auch das Bundesverfassungsgericht verhält sich neuerdings so. Es will nichts mehr zu tun haben mit den vielen vermeintlich wirren Eingaben, deren rechtlichen Gehalt, so sie einen haben, man oft erst nach einigem Studieren kapiert. Das höchste Gericht fühlt sich gestört von den manchmal handgeschriebenen, fast immer unbeholfenen Zuschriften. Immer mehr Verfassungsrichter klagen über die Flut von Verfassungsbeschwerden, derer man kaum mehr Herr werde; 6000 sind es im Jahr.

Diese vielen Verfassungsbeschwerden, eigentlich ein Vertrauensbeweis, sind ihnen lästig. Die Richter fühlen sich da wie Goldwäscher, die im Sand nach Goldstaub und Nuggets suchen müssen. Das ist ihnen zu mühselig. Sie wollen die Zeit besser nutzen - um Politik zu machen, um der Regierung ihre Grenzen aufzuzeigen, um in den Großfragen der Zeit die Linien zu ziehen. Deshalb werben der Präsident und der Vizepräsident des Verfassungsgerichts für eine Gesetzesänderung, die das Ziel hat, Karlsruhe mittels einer "Mutwillensgebühr" von ein paar Tausend Verfassungsbeschwerden zu befreien. Die kleinen Leute sollen zahlen, wenn sie das hohe Gericht schon mit vermeintlichem Unsinn beschäftigen.

Die Verfassungsrichter sehen sich als Global Player der Politik - bei der Rettung des Euro, bei der Zukunft der Europäischen Union. Sie sind es auch: das Gericht hat einen globalen Ruf, auch als ein Sitz des rechtsstaatlichen Weltgewissens. Es gibt nicht wenige Verfassungsgerichte in allen Kontinenten, die nach Karlsruhe pilgern wie die Muslime nach Mekka. Dieser superbe Ruf basiert aber nicht zuletzt auf dem Respekt, den das Gericht in Deutschland genießt. Und dieser Respekt in Deutschland hat nicht nur mit gewichtigen Organstreitigkeiten und Normenkontrollklagen zu tun, sondern vor allem mit den Verfassungsbeschwerden, die jedermann und jedefrau einlegen kann. Mit der klugen Behandlung dieser Beschwerden begann der strahlende Aufstieg des Verfassungsgerichts.

Das Gericht verstümmelt sich selbst

Das war 1958. Im Lüth-Urteil wurde der Wirkungsbereich der Grundrechte bahnbrechend erweitert. Auslöser für das Urteil war folgender Fall: Der Regisseur Veit Harlan hatte 1940 den antisemitischen Hetzfilm "Jud Süß" gedreht. Als er dann 1951 den Film "Unsterbliche Geliebte" mit Kristina Söderbaum in die Kinos brachte, rief Erich Lüth, Chef des Hamburger Presseamtes, zum Boykott auf - und zog damit Klagen der Filmverleiher auf sich. Erst vor dem Verfassungsgericht bekam er recht: Es urteilte, dass Grundrechte (wie die Meinungsfreiheit) nicht nur Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sind, sondern Wirkung auch im Verhältnis der Bürger untereinander entfalten. Die Grundrechte wurden so zu einer Lebensordnung, auf die sich jeder und jede im Alltag und per Verfassungsbeschwerde berufen kann.

So ist es seitdem. Die Verfassungsbeschwerde wurde zu einem Stück Identität der Bundesrepublik, obwohl die Erfolgsquote bescheiden ist; sie liegt bei nur zwei Prozent! Aber schon die bloße Möglichkeit, sich direkt und ohne Anwalt an Karlsruhe zu wenden, hat das Gericht zu einem Leuchtturm gemacht: Da schreiben Leute, die stolz darauf sind, dass es eine Instanz gibt, an die man sich wenden kann, wenn man gar nicht mehr weiter weiß. Und man muss dafür nicht Juristerei studiert haben; manche Schreiber machen das dadurch wett, dass sie sich rührend bemühen, juristische Formeln zu verwenden. Das erscheint einigen Karlsruher Koryphäen lächerlich. Damit wollen sie nichts mehr zu tun haben. Sie wollen per Gesetz einen Abwimmelmechanismus etablieren.

Das Gericht hat sich sein Ansehen als demokratische Instanz erworben, zu der jedermann Zugang hat, ungeachtet des Geldbeutels. Das darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Querulanten gab es immer; damit kann man leben. Und an der Belastung des Gerichts hat sich in den vergangenen Jahren auch nicht viel geändert. Geändert hat sich aber die Zusammensetzung des Gerichts: Der Anteil der Hochschulprofessoren ist gestiegen - und zwar von solchen, die vorher nur Professoren waren und nichts sonst. Sie haben sich Zeitlebens auf ihre Disziplin kapriziert, sich dem freischwebenden Denken und dem Schreiben von wissenschaftlichen Texten verschrieben; mit den Sorgen und Nöten der Bevölkerung haben sie (anders als früher Professoren wie Jutta Limbach, die zugleich Politiker waren) wenig am Hut; in der Bewältigung von Aktenbergen sind sie nicht geübt.

Ein Verfassungsrichter ist aber mehr als ein Professor mit Verfassungsweihe, er hat, bei aller staatspolitischen und verfassungspolitischen Bedeutung, die sein Amt hat, auch ein Richteramt auszuüben - also den Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, in kleinen wie in großen Fällen. Karlsruhe sollte daher seine Pläne, die Verfassungsbeschwerde zu erschweren, schnell wieder fallenlassen. Es verstümmelt sich damit selbst.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1317519
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 26.03.2012
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.