BundesverfassungsgerichtGrundgesetz schützt Menschen überall – theoretisch jedenfalls

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Der US-Stützpunkt in Ramstein: Hier sitzen zwar keine Drohnenpiloten am Steuerknüppel, doch werden Funksignale aus den USA in den Nahen Osten weitergeleitet.
Der US-Stützpunkt in Ramstein: Hier sitzen zwar keine Drohnenpiloten am Steuerknüppel, doch werden Funksignale aus den USA in den Nahen Osten weitergeleitet. DANIEL ROLAND/AFP

Ist die Bundesregierung verantwortlich, wenn völkerrechtswidrige Einsätze in anderen Ländern auf deutschem Boden ermöglicht werden, etwa auf der US-Basis Ramstein? Die höchsten Richter bejahen den Auftrag zum Schutz von Menschen- und Völkerrecht auch im Ausland, aber setzen hohe Hürden für ein Eingreifen .

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Es ist in den vergangenen Tagen viel gesagt und geschrieben worden über das Bundesverfassungsgericht, über eine gescheiterte Richterwahl und die Frage, ob das Gericht dadurch beschädigt sei. Am Dienstag konnte man nun dem Zweiten Senat bei der Arbeit zusehen. Er hatte ein Urteil zu tödlichen US-Drohneneinsätzen in Jemen zu verkünden, für die das Grundgesetz eine gewisse Rolle spielt – die als Relaisstation dienende Airbase liegt im pfälzischen Ramstein. Geklagt hatten die Angehörigen zweier Jemeniten, die bei Angriffen zu Tode gekommen waren.

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