Bundesverfassungsgericht:Die Richter im Porträt

Drei neue Richter hat der Wahlausschuss des Bundestags in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Das höchste deutsche Gericht ist verändert damit sein Gesicht: jünger und weiblicher ist es geworden. Alle Bundesverfassungsrichter in Bildern. Porträts von Helmut Kerscher

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Susanne Bear zur neuen Bundesverfassungsrichterin gewählt

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Bundesverfassungsgericht:Das sind die Neuen:

Susanne Baer

tritt im Januar 2011 die Nachfolge von Brun-Otto Bryde im Ersten Senat an, der nach zehn Jahren aus Altersgründen ausscheidet. Baer gilt als überzeugte Feministin. Seit 2002 hat die erst 46-Jährige die Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humbold-Universität inne. Sie beschäftigte sich in den vergangenen Jahren vor allem mit den Grund- und Menschenrechten und dem Antidiskriminierungsrecht.

Die fachlich als brillant geltende Baer erstellte in den vergangenen Jahren mehrere Studien für verschiedene Bundesministerien zum sogenannten "Gender Mainstreaming". Damit sollen die Auswirkungen staatlichen Handelns auf die spezielle Situation von Männern und Frauen im Voraus untersucht werden.

Wie ihr Vorgänger Bryde war auch Baer von den Grünen für das Amt am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden.

Huber soll Bundesverfassungsrichter werden

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Peter Michael Huber

war erst seit zwölf Monaten als thüringischer Innenminister im Amt, als er nun nach Karlsruhe ins höchste Richteramt berufen wurde. Auf Vorschlag von CDU und CSU wurde Huber als Nachfolger von Siegfried Broß in den Zweiten Senat gewählt. Der 51-Jährige verhehlte nicht, dass ihm der Abschied aus der Politik schwerfiel.

Huber stammt aus Bayern und gilt als in der CSU verwurzelt. Vor seiner politischen Karriere lehrte er Staatsrecht in München. In seiner Zeit als Innenminister zeigte er sich allerdings als unabhängiger Kopf, der auch liberale Positionen vertreten kann, etwa beim Thema direkte Demokratie.

Monika Hermanns wird neue Bundesverfassungsrichterin

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Monika Hermanns

tritt ebenfalls in den Zweiten Senat ein und gilt als Überraschung unter den gerade neugewählten Verfassungsrichtern. Dabei gehörte sie zum natürlichen Kreis der Kandidaten: In jedem Senat müssen drei Verfassungsrichter zuvor an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein. Hermanns war bislang im achten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter anderem für Wohnraummietrecht und Kaufrecht zuständig.

Den größten Teil ihrer bisherigen Karriere verbrachte die 51-Jährige im Saarland, wo sie mehrfach zwischen Justiz und Landesregierung wechselte. Nach Stationen als Richterin am Landgericht und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof arbeitete sie als Abteilungsleiterin in der Staatskanzlei des Saarlandes. Der Wechsel an den Bundesgerichtshof folgte 2004.

Hermanns tritt die Nachfolge der nach zwölf Amtsjahren ausscheidenden Lerke Osterloh an, die sich vor allem im Steuerrecht einen Namen gemacht hatte. Wie sie wurde auch Hermanns von der SPD für das Richteramt vorgeschlagen.

Bundesverfassungsgericht Erster Senat

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Bundesverfassungsgericht:Und das ist das gesamte Verfassungsgericht:

Der Erste Senat

lässt sich als "Grundrechtssenat" klassifizieren - die Vorratsdatenspeicherung, das Kosten- und Steuerrecht sowie die Erbschaftssteuer fallen in seinen Entscheidungsbereich. Zudem kümmert sich das Gremium um Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen.

Im Bild: Der Erste Senat noch in alter Besetzung vom März 2010.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof; dpa

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Ferdinand Kirchhof

ist seit 2007 Verfassungsrichter und seit März 2010 Vizepräsident des höchsten deutschen Gerichts. Spätestens seitdem denken nicht mehr viele bei seinem Familiennamen an den älteren Bruder Paul Kirchhof, den früheren Verfassungsrechtler und prominenten Steuerreformer. "Kirchhof, der Jüngere" ist zwar im Wesentlichen nur für ein Rechtsgebiet zuständig, das aber hat es in sich: das Sozialrecht, in dem es um viele Milliarden Euro geht.

So hat der 60-jährige Hochschullehrer der Universität Tübingen mit der Klagewelle gegen die Hartz-IV-Gesetze zu tun. Die Rentendiskussion beschäftigt Kirchhof ebenso wie die Frage nach dem Vertrauensschutz in der Sozialversicherung. Der von der CDU/CSU vorgeschlagene Steuer- und Finanzexperte beriet die Stuttgarter Landesregierung unter anderem beim Anti-Kopftuch-Gesetz.

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Dr.  Christine Hohmann-Dennhardt

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Christine Hohmann-Dennhardt

war lange Zeit die einzige Frau im Ersten Senat und auch die einzige Politikerin im Bundesverfassungsgericht. Als Justiz- und später als Wissenschafts- und Kunstministerin gehörte das SPD-Mitglied in Hessen acht Jahre dem Kabinett Eichel an. Dass die frühere Sozialrichterin und Frankfurter Sozialdezernentin zum linken Flügel ihrer Partei gehört, zeigte sich mehrmals in ihrer Amtszeit.

So verurteilte Hohmann-Dennhardt die Änderung des Grundgesetzes wegen des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig. In ihrem Dezernat Familienrecht ist die Mutter zweier Kinder für viele spektakuläre Entscheidungen verantwortlich - etwa gegen die Benachteiligung lediger Mütter im Unterhaltsrecht und gegen den Zwangsumgang von Eltern mit einem ledigen Kind oder für die Homo-Ehe und für die Möglichkeit von Vaterschaftstests. Außerhalb ihres Richteramtes plädierte sie für Kinderrechte im Grundgesetz.

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Dr. Reinhard Gaier

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Reinhard Gaier

ist für Anwälte eine Art "Halbgott in Rot". Denn er ist in der Nachfolge der an das Straßburger Menschenrechtsgericht abgewanderten Renate Jaeger für das Recht der freien Berufe verantwortlich. Was der 56-Jährige im Senat durchsetzt, das wirkt sich unmittelbar auf die Anwälte aus - und fallweise auch auf Ärzte, Landwirte, Handwerker, Hebammen.

Die Gestaltungsmacht Gaiers wurde bisher etwa beim anwaltlichen Erfolgshonorar sichtbar. Unter seiner Federführung lockerte Karlsruhe das gesetzliche Verbot für Anwälte, ihr Honorar vom Ergebnis einer Sache oder vom Erfolg der Tätigkeit abhängig zu machen. Berlin musste daraufhin gesetzliche Ausnahmen zulassen, besonders zugunsten einkommensschwacher Bürger. In einem anderen Anwalts-Verfahren, in dem es um die Begrenzung des Honorars bei sehr hohen Streitwerten ging, stimmte Gaier als einziger für die Verfassungswidrigkeit.

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Prof. Dr. iur. Michael Eichberger; dpa

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Michael Eichberger

zählt immer noch zu den großen Unbekannten des Gerichts. Bisher bestätigten sich, je nach Blickwinkel, weder die Befürchtungen noch die Hoffnungen, mit seiner Wahl vor zwei Jahren würden sich die Mehrheitsverhältnisse im Ersten Senat zugunsten eines konservativen Flügels ändern. Der parteilose Eichberger ist nämlich der von der Union vorgeschlagene Nachfolger des liberalen Dieter Hömig, den noch die FDP nominieren durfte.

Der in Bayern und Baden-Württemberg aufgewachsene 57-Jährige scheint die großen Entscheidungen zum Datenschutz und zu Sicherheitsgesetzen mitgetragen zu haben. In Verhandlungen fiel er oft durch kritische und präzise Fragen auf. Wie Hömig kommt Eichberger vom Bundesverwaltungsgericht, zu seinen für die Öffentlichkeit bedeutsamen Entscheidungen gehört der Beschluss, dass die Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß ist.

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Wilhelm Schluckebier; dpa

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Wilhelm Schluckebier

hat ein Dezernat mit vielen Rechtsgebieten - angefangen von der Religionsfreiheit über das Schulrecht und das Gesellschaftsrecht bis hin zu Prozesskostenhilfeverfahren. Strafrecht und Strafprozessrecht sind nicht dabei, obwohl der 61-jährige Hesse vor seiner Wahl im Herbst 2006 auf diese Bereiche spezialisiert war - als Bundesanwalt und Strafrichter am Bundesgerichtshof.

Schon in seiner ersten mündlichen Verhandlung brachte er einen Anwalt mit Fragen zur Strafprozessordnung in Verlegenheit. Gegen die Wahl des CDU-Mitglieds hatte es Proteste gegeben - sie richteten sich nicht gegen ihn persönlich, sondern dagegen, dass die Union für die Nachfolge von Evelyn Haas keine Frau vorgeschlagen hatte.

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Johannes Masing; Getty Images

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Johannes Masing

ist nicht das einzige Mitglied des Verfassungsgerichts, das ein Musikinstrument spielt. Er ist aber vermutlich weltweit der einzige Verfassungsrichter, der diplomierter Klavierlehrer ist und schon einen Lehrauftrag an einer Musikhochschule hatte. Der 51-jährige, in Hamburg aufgewachsene Hochschullehrer kommt wie Präsident Andreas Voßkuhle von der Universität Freiburg; beide sind parteilos und von der SPD vorgeschlagen.

Masing ist in seinem Dezernat in die großen Fußstapfen von gleich drei berühmten Vorgängern treten: Wolfgang Hoffmann-Riem, Dieter Grimm und Konrad Hesse. Als erste Bewährungsprobe musste Masing das Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung fortsetzen.

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Andreas L. Paulus

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Andreas Paulus

ist mit erst 42 Jahren einer der jüngsten Richter, die bislang am Bundesverfassungsgericht gearbeitet haben. Nur knapp hatte er das Mindestalter von 40 Jahren überschritten, als er im März 2010 die Richterstelle von Hans-Jürgen Papier übernahm, des langjährigen Gerichtspräsidenten. Der Göttinger Völkerrechtler Paulus ist Mitglied der FDP, für die er 2003 bei der bayerischen Landtagswahl antrat. Die Partei scheiterte jedoch an der Fünf-Prozent-Hürde.

Bekannt wurde Paulus unter Juristen, als er die Bundesrepublik Deutschland in einem spektakulären Prozess gegen die USA vertrat. Deutschland hatte 1999 gegen die Hinrichtung der deutschen Brüder LaGrand protestiert, denen eine Betreuung durch deutsche Diplomaten verwehrt worden war.

Kinderdienst: Richter machen Auflagen fuer wichtigen Vertrag fuer Europa

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Der Zweite Senat

ist für die Staatsorganisation zuständig, zu der Nebeneinkünfte, die Bundestagsauflösung sowie der Abschuss von Tornados gehören. Der Zweite Senat kann zudem auch über Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen entscheiden.

Im Bild: Der Zweite Senat noch in alter Besetzung vom Juni 2009.

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle; dpa

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Andreas Voßkuhle

Andreas Voßkuhle wurde 2008 Vizepräsident und im März 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Amt erhielt der heute 46-Jährige als jüngster Richter in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Der frühere Rektor der Freiburger Universität wurde von der SPD als Nachfolger für Winfried Hassemer vorgeschlagen.

Voßkuhle wurde im westfälischen Detmold geboren, seine Dissertation zum Thema "Rechtsschutz gegen den Richter" wurde ebenso mit einem Preis ausgezeichnet wie seine Habilitation. Praktische Erfahrung sammelte der 1963 geborene Wissenschaftler als Referent für Bundesratsangelegenheiten im Bayerischen Innenministerium.

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Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio; dpa

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Udo Di Fabio

ist einer der bekanntesten Verfassungsrichter. Das liegt zum einen an vielen spektakulären, von ihm bearbeiteten Entscheidungen wie den für die vorzeitige Bundestagsauflösung und die Nato-Reform oder gegen das Zuwanderungsgesetz und das Europäische Haftbefehlsgesetz. Zum andern machte sich der 56-jährige Enkel eines italienischen Einwanderers in das Ruhrgebiet einen Namen als Buchautor ("Die Kultur der Freiheit") und als Redner.

Di Fabio gilt als einer der einflussreichsten EU-Kritiker Deutschlands und als Vordenker des Konservativismus. Zuletzt verblüffte er Freund und Feind durch heftige Kritik an der Sicherheitspolitik von Innenminister Schäuble und der CDU/CSU, die ihn 1999 zum Verfassungsrichter vorgeschlagen hatte. Di Fabio, der nach zehnjähriger Arbeit als Verwaltungsbeamter im mittleren Dienst sowohl Jura als auch Soziologie studierte, war damals Professor in München und lehrt seit 2003 in Bonn.

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Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

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Rudolf Mellinghoff

hat sich aus dem mächtigen Schatten seines Mentors Paul Kirchhof gelöst, dessen Mitarbeiter er sowohl in Karlsruhe als auch in Heidelberg war. Seit seinem Wechsel in das Verfassungsgericht Anfang 2001 entwickelte das 55-jährige CDU-Mitglied in vielen Entscheidungen als Berichterstatter oder Unterzeichner von abweichenden Meinungen ein eigenständiges Profil.

Der aus einer rheinländischen Arztfamilie stammende Mellinghoff betreute ein Verfahren gegen das Wahlrecht, vorher verantwortete er ein Urteil gegen das hessische Privatrundfunkgesetz. 2004 war er für das Urteil gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung zuständig und setzte knapp eine Übergangsregelung durch. Bei Sondervoten war er stets an der Seite seines Kollegen Di Fabio zu finden. Der meinungsfreudige Ex-Richter am Bundesfinanzhof kritisierte mehrmals scharf das geltende Steuerrecht als zu kompliziert.

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Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff; dpa

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Gertrude Lübbe-Wolff

ist mit den Höhen der Wissenschaft und den Tiefen menschlicher Abgründe vertraut. Die 57-jährige Tochter des Philosophen Hermann Lübbe und Ehefrau des Philosophen Michael Wolff kann profund sowohl über ethische Standards in der Wirtschaft als auch über die völlig unzureichenden Zustände in deutschen Gefängnissen reden. Letzteres verdankt sich ihrer Zuständigkeit für den Strafvollzug, dem sie unzählige Entscheidungen widmete - häufig zugunsten von Gefangenen.

Auf sie geht auch das Urteil zurück, mit dem das Verfassungsgericht im Mai 2006 von der Politik eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzug verlangte. Die von der SPD vorgeschlagene Professorin mit Verwaltungserfahrung schrieb seit ihrer Wahl vor acht Jahren mehrere, teilweise scharf formulierte abweichende Meinungen. Die Mutter von vier Kindern schrieb diese gelegentlich alleine, öfter votierte sie mit ihrer Kollegin Osterloh.

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Dr. Michael Gerhardt; AP

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Michael Gerhardt

wurde im Jahr 2003 von der SPD nominiert und steht in seiner manchmal radikalen Liberalität eher links von dieser Partei. Das große Thema des partei- und konfessionslosen Gerhardt ist die Freiheit des Bürgers, die er im Verhältnis zur Sicherheit für unterbewertet hält. Einer seiner Schwerpunkte ist das Ausländerrecht.

Der 62-jährige Gerhardt plädiert für mehr Risikobereitschaft, was etwa in einem Sondervotum zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zum Ausdruck kam. Der Name des früheren Richters am Bundesverwaltungsgericht findet sich häufig bei abweichenden Meinungen gegen Entscheidungen des konservativen Flügels. Gerhardt verantwortete das Studiengebühren-Urteil, das den Ländern die Gesetzgebungskompetenz zugestand.

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Prof. Herbert Landau; dpa

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Herbert Landau

ist gelernter Bäcker aus dem Siegerland und fand über das Studium der Sozialarbeit zur Juristerei. Der 62-Jährige machte in der hessischen Justiz Karriere. Aus seiner persönlichen Verbundenheit mit Roland Koch und dessen Vater machte Landau kein Geheimnis, zumal er 1999 als BGH-Strafrichter an das Wiesbadener Justizministerium wechselte und Staatssekretär wurde.

Nach seiner Wahl zum Verfassungsrichter 2005 wunderte sich niemand, dass das CDU-Mitglied fast immer auf der Seite der ebenfalls konservativ-liberalen Richter Di Fabio und Mellinghoff zu finden war. Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige Landau verteidigte in einem Urteil zur zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung von Beamten das Berufsbeamtentum.

Foto: dpa Text: SZ/Helmut Kerscher/sueddeutsche.de/Malte Conradi/cag/bavo

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