Bundesverfassungsgericht:Die Formfehler der AfD

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Jörg Urban beim Wahlkampfauftakt der AfD in Lommatzsch. (Foto: dpa)
  • Die AfD reagiert enttäuscht auf das Scheitern ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • In einer Pressemitteilung wird das Fehlen von Unterlagen bemängelt.
  • Am Donnerstag entscheidet der Verfassungsgerichtshof in Leipzig, ob die Entscheidung des Landeswahlausschusses rechtmäßig war, die Kandidatenliste der AfD einzukürzen.

Von Antonie Rietzschel, Leipzig

Der Wahlkampfauftakt der sächsischen AfD in Lommatzsch stand unter schlechten Vorzeichen. Der Landeswahlausschuss hatte zuvor die Landesliste der Partei für die Landtagswahlen am 1. September zusammengestrichen. Nur 18 von 61 Kandidaten wurden zugelassen. Schuld war die Partei selbst, so die Begründung. Die AfD entschied sich kurzerhand, ihre Anhänger auf die Opferrolle einzuschwören. Wie gut das funktioniert, zeigte sich dann Mitte Juli in Lommatzsch: "Während in der DDR dreist Ergebnisse gefälscht wurden, soll jetzt der Wählerwille behindert werden", rief der sächsische AfD-Chef Jörg Urban 500 AfD-Anhängern zu. Die applaudierten. Der Generalsekretär der Partei, Jan Zwerg, sagte: "Wir werden um unser Recht kämpfen."

Die AfD legte unter anderem Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein - und scheiterte. In einer recht ausführlichen Pressemitteilung zur Nichtbefassung heißt es, der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet gewesen.

Schon wieder ein Formfehler

Offenbar bezog sich die Beschwerde vor allem auf durch die Landeswahlleitung herausgegebene Medieninformationen und AfD-eigene Darstellungen des Sachverhalts. So könne das dem Verfahren zugrundeliegende tatsächliche Geschehen nicht detailliert nachvollzogen werden, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Es fehlten erforderliche Unterlagen, insbesondere Niederschriften über die Landesparteitage sowie Mängelschreiben von Landeswahlleiterin Carolin Schreck.

Unklar ist, warum die Partei, die doch eigens ein eigenes Rechtsgutachten zu dem Fall anfertigen ließ, die Papiere nicht eingereicht hat. Der Pressesprecher der Partei war für ein Statement nicht erreichbar. Jörg Urban äußerte sich nur knapp in einer eilig verschickten Pressemitteilung. "Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar." Kein Wort dazu, dass der Partei offenbar ein Formfehler passiert ist. Schon wieder. Denn der Entschluss der Landeswahlleitung, die Liste der AfD einzukürzen, bezog sich ebenfalls auf Unregelmäßigkeiten bei der Kandidatenwahl ( mehr dazu hier).

Die Partei hätte also gewarnt sein müssen.

Das Bundesverfassungsgericht betont in der Pressemitteilung auch, dass die AfD in der Beschwerde nicht ausführlich klargemacht habe, warum das Bundesverfassungsgericht für die Beschwerde zuständig sei. Immer wieder wird betont, die Partei setze sich mit bestimmten Punkten nicht hinreichend auseinander. Es klingt nach Nachlässigkeit.

Die Partei schaltet auf Angriff

Eine Nachlässigkeit, die sich die Partei eigentlich nicht leisten kann, will sie bei der Wahl doch noch mit der kompletten Landesliste antreten. Am Donnerstag wird sich der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit dem Fall beschäftigen. Auch Landeswahlleiterin Carolin Schreck muss vor dem Gericht erscheinen. Sie hatte die Entscheidung des Landeswahlausschusses ziemlich ausführlich in einer Pressemitteilung erklärt. Mit Jörg Urban soll sie mehrere Stunden gesprochen haben. Und doch entschied sich die Partei, auf Angriff zu schalten. Von "Willkür" war die Rede, von "Tricks". Landeswahlleiterin Schreck bekam Hassnachrichten.

Sollte der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung des Landeswahlausschusses bestätigen, wird die AfD darum kämpfen müssen, so viele Direktmandate wie möglich zu gewinnen. Besonders heikel wird es im Wahlkreis von Ministerpräsident Michael Kretschmer, wo bereits bei der Bundestagswahl 2017 ein AfD-Politiker das Direktmandat errang. Nun tritt Kretschmer gegen Sebastian Wippel an, der zuletzt gute Chancen auf den Posten des Görlitzer Oberbürgermeisters hatte.

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