Förderung für Studierende:Bafög steht nicht im Grundgesetz

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Leistungen zur Hochschulausbildung hätten zwar ein „erhebliches Gewicht“, sagt das Bundesverfassungsgericht. Aber „dauerhaft unverzichtbar“ seien sie nicht. (Foto: Joerg Koch/Getty)

Jeder sollte die gleichen Chancen auf ein Studium haben, so sieht es das Bundesverfassungsgericht. Aber dass der Staat deshalb zwingend ein Existenzminimum gewähren muss, finden die Richter nicht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen seiner Entscheidungen festgelegt, dass es beim Zugang zum Hochschulstudium gerecht zugehen muss. Studienplätze müssen zuvorderst nach Eignung vergeben werden, Studiengebühren müssen sozialverträglich sein – all dies ist in der Lesart des Gerichts dem Grundgesetz zu entnehmen. Daher lag es nahe, diesen Gedanken auch auf die Ausbildungsförderung zu erstrecken: Müsste nicht aus dem Dreiklang von Berufsfreiheit, Gleichheit und Sozialstaatsprinzip ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein „ausbildungsbezogenes Existenzminimum“ abzuleiten sein, das kein Gesetzgeber unterlaufen darf – eine Art Bürgergeld für Studierende?

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