Bundesverfassungsgericht:Leistungskürzungen in Gemeinschaftsunterkünften sind grundgesetzwidrig

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Flüchtlingsunterkunft in München. Für Menschen aus verschiedenen Weltgegenden kann eine gemeinsame Haushaltsführung schwierig sein. (Foto: Stephan Rumpf)

Asylbewerber erhalten zehn Prozent weniger, wenn sie theoretisch einen gemeinsamen Haushalt führen und so Geld sparen könnten. Das ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar, sagt Karlsruhe.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Eine Kürzung der Leistungen für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften ist grundgesetzwidrig. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht erklärt. Die monatlichen Zahlungen um zehn Prozent abzusenken, sei nicht tragfähig begründet, weil der Gesetzgeber zu Unrecht unterstelle, in solchen Unterkünften lasse sich durch gemeinsames Einkaufen Geld sparen. Damit verletzte die seit 2019 geltende Vorschrift das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Geklagt hatte ein Asylbewerber, ein Tamile aus Sri Lanka, der 2014 nach Deutschland gekommen war. Sein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, allerdings verfügte er zunächst über eine Duldung und hielt sich damit rechtmäßig in Deutschland auf. Im Jahr 2019 wurde er in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.

Er bewohnte mit fünf weiteren Personen eine Drei-Zimmer-Wohneinheit, hinzu kamen zwei weitere Asylbewerber, die Küche und Bad mitbenutzten. Seine Mitbewohner stammten aus Guinea, Eritrea, Somalia und dem Irak. Für seinen Unterhalt wurden ihm gut 380 Euro zugesprochen, von denen rund 55 Euro für Energie und Innenausstattung abgezogen wurden. Das entsprach einem um zehn Prozent gekürzten Regelbedarf, wie er beispielsweise bei Paaren veranschlagt wird, die "aus einem Topf" wirtschaften.

Sozialhilfeempfängern wird das Geld in einer WG auch nicht gekürzt

Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten zahlreiche Verbände diesen Ansatz kritisiert, weil die Erfahrung zeige, dass Menschen aus verschiedenen Weltgegenden, die sich oft nicht einmal untereinander verständigen können, normalerweise keine gemeinsame Haushaltsführung pflegten. Bei deutschen Sozialhilfeempfängern werden entsprechende Kürzungen zwar bei Familien vorgenommen, nicht aber in Wohngemeinschaften; dort erhalten alleinstehende Erwachsene den höheren Regelsatz.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesem Befund angeschlossen. "Es ist nicht erkennbar, dass in den Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt werden oder werden können, die eine Absenkung der Leistungen um zehn Prozent tragen würden", heißt es in der Entscheidung. Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege habe ergeben, dass nur fünf Prozent der Befragten Geld zusammenlegten, um Lebensmittel und Verbrauchsgüter zu kaufen.

Dafür gibt es, neben den Sprachproblemen, ganz verschiedene Gründe. Religiöse Speisebeschränkungen können eine Rolle spielen, aber auch die Tatsache, dass nicht alle gleichermaßen aufs Sparen angewiesen sind; einige der Mitbewohner des Klägers hatten einen Job, das Geld war also nicht ganz so knapp.

Zudem fehle es in den Unterkünften oft an Möglichkeiten, in größerem Umfang Vorräte aufzubewahren. Und weil oft nicht abzusehen sei, wer wie lange in der Unterkunft bleibe, scheide auch der gemeinsame Einkauf etwa von Unterhaltungselektronik aus. Die These, die Menschen lebten doch in einer "Schicksalsgemeinschaft", reiche für die Kürzungen nicht aus, befand das Gericht.

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Damit hat der Gesetzgeber die Leistungen, die für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich sind, auf einer falschen Grundlage berechnet. "Der existenznotwendige Bedarf der betroffenen Leistungsberechtigten ist dann derzeit nicht gedeckt", heißt es in der Entscheidung. Zwar müssen die Zahlungen nicht rückwirkend angehoben werden. Aber überall dort, wo die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, muss nachgezahlt werden.

Der Kläger hat mittlerweile einen Job und ein gesichertes Aufenthaltsrecht, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mitteilte, die das Verfahren unterstützt hat. Davor habe er mit 330 Euro im Monat auskommen müssen. Der GFF zufolge begrüßt er den Beschluss als Erfolg für alle Asylbewerber: "Dank meines Verfahrens bekommen jetzt alle Geflüchteten in Sammelunterkünften wieder das Geld, das ihnen zusteht."

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