AsylrechtKeine Abschiebehaft ohne richterlichen Entscheid

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Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, Schleswig-Holstein.
Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, Schleswig-Holstein. (Foto: Ulrich Perrey/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Die verbreitete Praxis, Flüchtlinge ohne richterliche Anordnung festzunehmen, ist rechtswidrig. Über Abschiebehaft muss ein Richter entscheiden – und zwar vorher.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Beim Thema Abschiebung wird gerade in die Hände gespuckt, erklärtes Ziel des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) ist es, die Zahl nach oben zu treiben. Erfolgreich, wie vor Kurzem gemeldet wurde: mehr als 17 600 Abschiebungen zählte man bis September, verglichen mit gut 14 700 im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

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