Anom-KryptohandysHeimlich, aber korrekt

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Karlsruhe argumentiert im Fall der Überwachung der Kryptohandys mit den Besonderheiten der internationalen Rechtshilfe.
Karlsruhe argumentiert im Fall der Überwachung der Kryptohandys mit den Besonderheiten der internationalen Rechtshilfe. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht billigt die Nutzung von Daten aus einer beispiellosen Überwachungsaktion mithilfe des FBI. So haben Ermittler Hunderte Geldwäscher und Drogenhändler vor Gericht gebracht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wäre das Ganze ein Filmplot gewesen, man hätte es für unterhaltsam, aber doch ein wenig übertrieben gehalten. 2021 war Polizeibehörden auf mehreren Kontinenten ein beispielloser Schlag gegen das organisierte Verbrechen gelungen. Über Jahre hinweg waren unter Federführung des FBI gezielt in kriminellen Kreisen Kryptohandys mit der Messaging-App Anom verkauft worden. Mehr als 12 000 Handys sollen 2021 in Umlauf gewesen sein. Doch die Nachrichten aus der vermeintlich absolut sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung landeten auf einem FBI-Server und führten am Ende zu einer riesigen Festnahmewelle. Allein in Deutschland wurden viele Hundert Verfahren eingeleitet.

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