BundesverfassungsgerichtAls Mann und Frau und als Drittes schuf er sie

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Ein bahnbrechender und historischer Beschluss: Die gesamte Rechtsordnung ist bisher ausgerichtet auf Mann/Frau, Frau/Frau und Mann/Mann. Das ist jetzt vorbei.

Von Heribert Prantl

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Gott ist männlich und weiblich zugleich. So sieht es jedenfalls die moderne, die feministische Theologie. Fundamentalisten glauben das nicht. Und sie werden auch den Karlsruher Beschluss, der die Intersexualität als drittes menschliches Geschlecht anerkennt, als Auswuchs des Genderismus attackieren; sie hätten es lieber, die Intersexuellen würden gezwungen, sich einem der beiden klassischen Geschlechter anzupassen, wie das seit jeher der Fall war. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Weg endgültig verlassen. Es anerkennt ein drittes Geschlecht.

Das höchste deutsche Gericht hat schon viele Entscheidungen getroffen, die als außerordentlich oder spektakulär, als bahnbrechend oder bewusstseinsprägend galten. Der Beschluss, mit dem nun ein drittes Geschlecht ausdrücklich anerkannt wird, verdient nun jede dieser Beschreibungen. Er stellt mit verfassungsrechtlicher Kraft fest, dass es nicht nur Männer und Frauen, sondern auch ein unbestimmtes Geschlecht mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen gibt, und dass dieses dritte Geschlecht von der gesamten Rechtsordnung anerkannt und respektiert werden soll. Damit ist die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht zu Ende. Das ist eine juristische und gesellschaftspolitische Revolution. Sie hat Auswirkungen, die auf die Schnelle noch gar nicht überschaubar sind. Zunächst muss das Personenstandsgesetz geändert werden: Danach war es bisher in den amtlichen Registern so, dass entweder "m" für männlich oder "f" für weiblich oder aber - so galt es seit einer Gesetzesänderung von 2013 - gar nichts eingetragen wurde. Diese Leerstelle genügt dem Verfassungsgericht nicht; es will, dass ein drittes Geschlecht ausdrücklich zu notieren ist. Das allein wird aber nicht genügen.

Das Urteil ist ein Höhepunkt an aufgeklärter Liberalität

Die Rechtsordnung, auch die Ehe für alle, ist bisher ausgerichtet auf Mann/Frau, Frau/Frau, Mann/Mann. Dass ein Mensch mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen mit einem anderen Menschen mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen eine Ehe eingehen darf - das zum Beispiel ist bisher nicht geregelt; vieles andere auch nicht. Die bisherige sprachliche Zweigeschlechtlichkeit der Rechtsordnung muss reformiert und die mentale Binarität aufgebrochen werden. Ersteres wird leichter sein als Letzteres.

Es gehört zur Identität der Intersexuellen, dass sie nicht als geschlechtliches Nullum behandelt, sondern in ihrer geschlechtlichen Eigenheit ernst genommen und anerkannt werden. Karlsruhe weist nun den Gesetzgeber darauf hin, dass er auch darauf verzichten könnte, am Geschlecht als wesentlichem Merkmal für den Personenstand festzuhalten. Dies ist in der Logik der Entscheidung konsequent. Aber das wird sich wohl noch lange an der Wirklichkeit reiben, denn die Einteilung in Mann oder Frau ist eine, die global gängig ist und bisher als Anknüpfungspunkt für spezifische Rechte dient. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist in einer Zeit, die zunehmend illiberaler wird, ein Höhepunkt an aufgeklärter Liberalität.

© SZ vom 09.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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