Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:AfD scheitert in Karlsruhe

Der Zweite Senat beschließt: Die Abwahl ihres Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Bundestags-Rechtsausschusses bleibt vorerst gültig. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Von Markus Balser, Berlin

Es war ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags: Die Nicht-AfD-Abgeordneten des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz setzten am 13. November ihren Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) ab. Zuvor hatte der Jurist aus Thüringen mit Nachrichten auf Twitter mehrere Eklats ausgelöst. Dazu gehörte seine Reaktion auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten. Seit Freitag ist klar: Brandner wird so schnell auch nicht auf seinen Posten zurückkehren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen die Abwahl ab. (Az. 2 BvE 1/20)

Das Gericht entscheidet noch, ob die Absetzung rechtens war

Die AfD-Fraktion wollte mit einer einstweiligen Anordnung durchsetzen, dass Brandner seine Aufgaben als Vorsitzender wieder aufnehmen darf. Einen Rücktritt hatte Brandner damals abgelehnt. Die AfD wollte auch keinen anderen Kandidaten nennen. Der Ausschuss wird seither von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet. Dass die AfD nach der Abwahl nicht selbst einen Ersatz stellte, war für die Verfassungsrichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch einen anderen Kandidaten zu verringern, teilte das Gericht mit. Zudem sei die AfD weiter mit der gleichen Zahl der Sitze im Ausschuss vertreten. Damit sei sie an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht vollständig gehindert.

Bei dem Beschluss geht es um eine vorläufige Entscheidung. Die Richter des Zweiten Senats beschäftigten sich bislang nur mit dem Eilantrag, bei dem es darum geht, ob dem Kläger bis zur eigentlichen Entscheidung nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Im von der AfD angestrengten Hauptsacheverfahren müssen die Richter entscheiden, ob die Absetzung Brandners verfassungswidrig war. Union und Grüne sahen sich am Freitag dennoch bestätigt. Manuela Rottmann, Grünen-Obfrau im Ausschuss erklärte, das Gremium habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie sei ein letztes Mittel nach gescheiterten Gesprächen gewesen.

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Quelle:
SZ vom 30.05.2020
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