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Bundesverfassungsgericht:Abschiebung nach Afghanistan gestoppt

Vor der Abschiebung eines Flüchtlings in dessen Heimatland müssen Gerichte die dortigen aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen berücksichtigen. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob der Flüchtling trotz der Corona-Pandemie ein Existenzminimum überhaupt erwirtschaften kann, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Richter gaben damit dem Antrag eines afghanischen Flüchtlings auf einstweilige Anordnung gegen dessen bevorstehende Abschiebung statt. Der Asylantrag des drogensüchtigen Flüchtlings war abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht Schleswig billigte die Abschiebungsanordnung, ohne die genauen Lebensbedingungen im Land geprüft zu haben.

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SZ vom 27.02.2021 / epd
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