Bundestagswahl:Grüne im Saarland von der Bundestagswahl ausgeschlossen

Die Auswirkung auf das Ergebnis ist vermutlich gering. In Bremen kann die AfD doch antreten.

Von Gianna Niewel und Francesca Polistina, München / Berlin

Die Grünen werden im Saarland wohl nicht zur Bundestagswahl antreten. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag entschieden und somit das Urteil des Landeswahlausschusses mehrheitlich bestätigt. Dieser hatte die Nicht-Zulassung der Grünen-Liste damit begründet, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung ausgeschlossen gewesen seien. Konkret bedeutet das, dass die Grünen im Saarland bei der Bundestagswahl am 26. September nicht mit der Zweitstimme gewählt werden können.

Für die Grünen ist das eine Schlappe, zumindest was das Partei-Image angeht: Im Saarland lebt zirka ein Prozent der Wahlberechtigten, den Grünen entgehen damit voraussichtlich einige zehntausend Stimmen. Dieser Wegfall wäre für das Kanzleramt nicht entscheidend, zum Vergleich: Bei der letzten Abstimmung vor vier Jahren trugen die Grünen im Saarland weniger als 0,1 Prozentpunkte zum bundesweiten Ergebnis von 8,9 Prozent bei. Ein Schaden für den politischen Ruf der Partei, die sich in der Regel um Harmonie bemüht, ist es aber schon. Denn hinter dem Geschehen stehen Turbulenzen innerhalb der Landespartei um die Listenaufstellung. Die saarländischen Grünen hatten nämlich erst spät und nach großen Streitigkeiten eine Landesliste aufgestellt. An der Vertreterversammlung konnten allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teilnehmen.

Die Grünen bedauerten die Entscheidung sehr. "Es ist insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten", sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner am Donnerstag. Obwohl die numerische Auswirkung auf das finale Ergebnis "gering" sei, sei der Ausschluss der Partei "sehr ärgerlich", so Kellner. Auch, weil es im saarländischen Landesverband in den vergangenen Wochen Bestrebungen gegeben habe, "in einer verfahrenen Situation einen Neuanfang zu wagen". Das Saarland ist mit Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, wo die Grünen nicht im Landtag sitzen.

Besonders freuen dürfte sich hingegen die Alternative für Deutschland in Bremen, die zur Bundestagswahl doch zugelassen wird: Der Bundeswahlausschuss gab ihr am Donnerstag recht. Zuvor hatte der Landeswahlausschuss in Bremen die AfD-Landesliste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen. Grund dafür war, dass eine von der Aufstellungsversammlung gewählte Schriftführerin sich geweigert hatte, die erforderliche eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben und dies mit angeblichen Unregelmäßigkeiten begründet hatte. Das führte dazu, dass die Partei die laut Bundeswahlgesetz erforderlichen Unterschriften nicht vorlegen konnte. In der Diskussion im Bundeswahlausschuss ging es unter anderem um die Frage, welche anderen Möglichkeiten die Partei gehabt hätte und inwiefern "eine einzelne Person eine Versammlung sprengen" könne. Am Ende stellte das Gremium fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe, die geschlossen werden müsse.

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