Bundestagswahl:Piraten dürfen antreten, Sonneborn-PARTEI nicht

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Freibeuter, Satiriker, Anarchisten: Der Bundeswahlausschuss entscheidet, welche Partei für den Bundestag kandidieren darf und welche nicht.

Die Piratenpartei darf bei der Bundestagswahl am 27. September antreten. Der Bundeswahlausschuss billigte ihr am Freitag den Status einer Partei zu, damit ist die Kandidatur sicher.

Zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl dabei: Die Piratenpartei. (Foto: Foto: dpa)

Die Partei kämpft für mehr informationelle Selbstbestimmung sowie den freie Zugang zu Wissen und Kultur und gegen zuviel Überwachung und Internet-Sperren. Sie hat inzwischen nach eigenen Angaben fast 4400 Mitglieder und 16 Landesverbände. Bei der Europawahl im Juni kam sie in Deutschland auf 0,9 Prozent der Stimmen.

Zudem hat ihr der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss mit seinem Übertritt aus der SPD bis zum Herbst vorübergehend den ersten Parlamentssitz beschert. Bei der Europawahl hatte die Piratenpartei, die sich als Teil einer weltweiten Bewegung versteht, einen Überraschungserfolg in Schweden gelandet und den Sprung ins EU-Parlament geschafft.

52 Vereinigungen bewerben sich

Doch die Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist nicht die letzte Hürde auf dem Weg zur Bundestagswahl: Bis zum 23. Juli müssen die Parteien Landeslisten bei den Landeswahlleitern einreichen und dazu eine bestimmte Zahl von Unterstützerunterschriften vorlegen. Die Landeswahlausschüsse entscheiden dann am 31. Juli über die Zulässigkeit dieser Listen.

Die Bundestagsparteien und Parteien mit mehr als Schon zu Beginn seiner Sitzung stellte der Bundeswahlausschuss am Freitag die Parteieigenschaft von SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP und Linke sowie von DVU und NPD fest. Laut Bundeswahlleiter Roderich Egeler bewarben sich dieses Jahr 52 Vereinigungen mit Blick auf die Bundestagswahl um die Anerkennung als Partei.

Abgelehnt wurden bei der Ausschuss-Sitzung am Freitag in Berlin hingegen unter anderem die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) und Die PARTEI, deren Vorsitzender der ehemalige Chefredakteur der Satirezeitschrift Titanic, Martin Sonneborn, ist. Der Parteiname ist eine Abkürzung und steht für "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative".

Beiden Parteien sprach Bundeswahlleiter Roderich Egeler die Ernsthaftigkeit ab und kritisierte mangelnde Organisationsstrukturen. "Wir werden definitiv dagegen Einspruch einlegen", sagte Sonnenborn. Die Partei habe rund 8000 Mitglieder und erfülle alle Kriterien.

"Keiner hat irgendwas gemacht"

Im Fall der APPD zitierte Ausschuss-Mitglied Johannes Risse (SPD) aus deren Rechenschaftsbericht. "Unter Punkt 6 steht: 'Keiner in der Partei hat mal wieder was gemacht'". Der APPD, die 2005 insgesamt rund 7200 Stimmen gewonnen hatte und mit Slogans wie "Euch die Arbeit, uns das Vergnügen", aufgetreten war, wurde insgesamt eine mangelnde Parteistruktur attestiert.

Der Ausschuss verweigerte auch der Bürger-Partei Deutschland (BPD) die Zulassung. Der Grund: Drei Mitglieder der Parteispitze lauten auf den Namen Jürgens. "Man hat so den Eindruck, dass das ein Familienunternehmen ist", sagte Ausschuss-Mitglied Cornelia Sonntag-Wolgast (SPD) zur Entscheidung.

Bei der Bundestagswahl 2005 kamen die sogenannten Splitterparteien zusammen auf 4,0 Prozent, am stärksten von den "sonstigen Parteien" schnitt die rechtsextreme NPD mit 1,6 Prozent ab.

© dpa/AFP/AP/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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