Bundestagswahl:Klagen kleiner Parteien

Die Frage, ob kleine Parteien in Corona-Zeiten auch mit weniger Unterschriften von Unterstützern zur Bundestagswahl antreten dürfen, wird möglicherweise bald vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) informierte am Freitag über eine am Vorabend in Karlsruhe eingereichte Organklage gegen den Deutschen Bundestag, die mit einem Eilantrag verbunden ist. Für Parteien, die weder im aktuellen Bundestag noch in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass Direktkandidaten mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten ihres Wahlkreises vorlegen müssen. Landeslisten müssen von bis zu 2000 Wahlberechtigten "persönlich und handschriftlich unterzeichnet" sein. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Bayernpartei hatten bereits Anfang Januar und im Februar geklagt.

© SZ vom 10.04.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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