Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar haben mehrere Landeswahlleiter auf die besonderen Umstände der diesjährigen Briefwahl hingewiesen. Angesichts des knappen Zeitraums bis zum Wahltermin bleiben für die Stimmabgabe per Post in diesem Jahr wohl nur zwei bis drei Wochen. Üblicherweise werden die Wahlunterlagen frühestens sechs Wochen vor einer Wahl an die Wahlberechtigten versandt. Daher weisen nun mehrere Wahlleiter auf Alternativen zum Versand per Brief hin, bei der letzten Bundestagswahl 2021 hatten noch 47,3 Prozent aller Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben.
„Mein Rat ist Urnenwahl als Variante Nummer eins“, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. In der Hauptstadt war der Anteil der Briefwähler bei den vergangenen Wahlen immer weiter gestiegen, bei der Bundestagswahl 2021 war es zu diversen Pannen in Wahllokalen gekommen. Für 2025 empfiehlt Bröchler nun all jenen, die sich doch für die Briefwahl entscheiden, sofort einen Antrag zu stellen, wenn die Wahlbenachrichtigung eintrifft. Sind die Wahlunterlagen schließlich da, solle man diese „nicht lange liegen lassen“, so der Landeswahlleiter, denn er befürchtet, dass der Zeitraum für den Versand der Briefe diesmal knapp ausfallen könnte.
Allein das Drucken der Wahlzettel wird einige Tage in Anspruch nehmen
Wie knapp es tatsächlich wird, könnte stark vom zuständigen Wahlamt abhängen. Auf Anfrage datiert die Pressestelle der Bundeswahlleiterin den Beginn der Briefwahl auf den Zeitraum zwischen dem 6. und 10. Februar. „Ein früherer Beginn ist in den meisten Wahlkreisen nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind.“ Wenn nach dem Eingang der Vorschläge schließlich am 30. Januar die zuständigen Wahlausschüsse über mögliche Beschwerden entschieden haben, könne es mit dem Drucken und Ausliefern losgehen. Das werde „einige Tage in Anspruch nehmen“.
Den Wählerinnen und Wählern sollte daher der „verkürzte Briefwahlzeitraum“ bei der bevorstehenden Wahl bewusst sein, abraten will die Behörde aber nicht von der Briefwahl. Die Unterlagen müssten lediglich erheblich schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesendet werden als im Normalfall. „In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein“, betont die Bundeswahlleiterin. Bisher seien aus den Landeswahlleitungen keine Probleme beim Druck der Wahlunterlagen bekannt.
Wahlbriefe sollten spätestens am 20. Februar im Briefkasten liegen
Trotz der kurzen Fristen bestehe kein Anlass, von der Briefwahl abzuraten, erklärt auch der niedersächsische Landeswahlleiter. Es gehe lediglich darum, Wahlberechtigte zu sensibilisieren und so für eine rechtzeitige Stimmabgabe zu sorgen. Ähnlich ordnen die Behörden aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Situation ein. Die Wählerinnen und Wähler müssten sich den kurzen Zeitraum bewusst machen und entsprechend agieren. Als letztmögliches Einwurfdatum für den Wahlbrief nennen mehrere Behörden den 20. Februar vor der letzten Leerung des Briefkastens, dann sollten die Unterlagen noch rechtzeitig den jeweiligen Wahlämtern zugestellt werden. Wer seine Wahlunterlagen also erst am 10. Februar erhalten würde, hätte etwa zehn Tage Zeit für die Rücksendung.
Die DHL zeigte sich im Anschluss an die Kommentare einiger Landeswahlleiter verwundert. So habe der thüringische Landeswahlleiter gegenüber der Bild erklärt, er sei sich nicht sicher, ob die Post die Wahlbriefe in ein oder zwei Tagen zustellen könne, erklärt ein Sprecher des Unternehmens. Dabei sei die Zustellung bis zum zweiten Werktag nach der Einlieferung per Postgesetz geregelt. „Wir nehmen die Sorgen einzelner Landeswahlleiter zur Kenntnis. Sie sind aus unserer Sicht aber unbegründet“, sagt der DHL-Sprecher. Man stelle sich unter anderem auch mit mehr Personal auf die Bundestagswahl ein, es werde außerdem eine bundesweite Sonderlogistik eingerichtet: „Auf die Deutsche Post wird Verlass sein.“ Es sei dennoch wichtiger als sonst, dass Kommunen die Unterlagen rechtzeitig bereitstellen und die Wahlberechtigten diese zügig anfordern und versenden.
Wer sich dennoch nicht auf den Versand per Post verlassen möchte, kann seine Stimme trotzdem auch per Brief abgeben, stellt die Bundeswahlleiterin klar. Die Wahlberechtigten könnten die Unterlagen auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Alternativ könnten die Wahlunterlagen direkt im Wahlamt abgeholt werden. „Vor Ort kann man auch seine Wahlentscheidung treffen, den Stimmzettel entsprechend kennzeichnen und den Wahlbrief abgeben.“ Und selbst wer sich spontan dafür entscheidet, nach beantragter Briefwahl doch persönlich an der Urne zu wählen, kann das tun. Dafür braucht es aber einen Lichtbildausweis und den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen, die im Wahllokal vorzulegen sind.
Etwas komplizierter könnte es für alle jene werden, die vorhaben, aus dem Ausland zu wählen. Damit Auslandsdeutsche ebenfalls an der Briefwahl teilnehmen können, müssen sie sich im Wählerverzeichnis melden. Zur letzten Bundestagswahl waren das etwa 129 000 Menschen. Aktuell leben zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland. Aus der Landeswahlleitung Baden-Württemberg heißt es zu der Problematik: „Die Gemeinden sind dafür sensibilisiert, die Briefwahlunterlagen für Auslandsdeutsche zuerst zu versenden und gegebenenfalls den Versand per Luftpost vorzunehmen. Auf die Postlaufzeiten im Ausland haben die hiesigen Behörden aber naturgemäß keinen Einfluss.“
Auch hier gilt also, sich besser zu früh als zu spät um die Unterlagen zu kümmern. Teilweise würden die Auslandsvertretungen auch den Kurierweg für die Rücksendung der Briefe anbieten. Wer sich noch ins Wählerverzeichnis eintragen möchte, muss dafür aber eine weitere Frist beachten. Für die kommende Bundestagswahl endet diese Möglichkeit am 2. Februar.