Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt vor möglichen Versuchen der Einflussnahme anderer Staaten auf die anstehende Bundestagswahl. „Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage“, teilte das BfV mit. „Sie zielen darauf ab, im Verborgenen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Einfluss auf Entscheidungs- und Funktionsträger in anderen Staaten auszuüben, aber auch in den freien Meinungs- und Willensbildungsprozess einzuwirken.“ Auch solle das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität und Integrität der Institutionen geschwächt werden.
Besonders warnte das BfV vor Einflussversuchen aus Russland und erwartet Einflussnahme im Cyber- und Informationsraum. Ein Mittel, um Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen, seien Desinformation und Propaganda. Mit Blick auf die Bundestagswahl sei außerdem vorstellbar, dass ungewünschte Kandidatinnen und Kandidaten gezielt diskreditiert und dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit und korrekten Durchführung der Wahl geschürt würden.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine habe Russland das wohl größte und naheliegendste Interesse, die Wahl im eigenen Sinne zu beeinflussen, hieß es. Seit 2023 habe Russland die Verbreitung pro-russischer und anti-westlicher Narrative ausgebaut und spreche selbst davon, in einem „Informationskrieg“ zu stehen. Ziel sei es, „Unsicherheiten und Spaltungslinien in der deutschen Gesellschaft zu erzeugen beziehungsweise zu vertiefen, die Bereitschaft für die Unterstützung der Ukraine zu mindern und in diesem Sinne Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“.
Auch Cyberangriffe könnten der Einflussnahme dienen. So gehöre das Stehlen, Manipulieren und Veröffentlichen von Informationen heute zum Repertoire fremder Mächte, auch um indirekt auf Wahlen einzuwirken. KI könne genutzt werden, um Desinformationen zu streuen. „So können täuschend echte sogenannte Deepfake-Videos oder auch -Stimmaufnahmen erstellt werden, die Wählerinnen und Wähler täuschen sollen“, teilte das BfV mit. Auch über bilaterale Gesprächskanäle, Thinktanks oder Partnerschaftsvereine könne unrechtmäßig Einfluss ausgeübt werden, genauso bei wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Kooperation. Zu diesem Zwecke könnten auch gezielt Personen, Parteien und Bewegungen gefördert und unterstützt werden.

