Dieser Liveblog ist archiviert und wird nicht mehr aktualisiert. Die aktuelle Berichterstattung finden Sie auf unserer Themenseite zur Bundestagswahl 2025.
Wichtige Updates
AfD, Linke und FDP kritisieren Finanzpaket – Lob aus der Wirtschaft
Wie es nach der Einigung weitergeht
Worauf sich die Parteien geeinigt haben
Verfassungsrichter: Sondersitzung des Bundestags am Dienstag darf stattfinden
Union, SPD und Grüne einigen sich auf Finanzpaket
Nadja Lissok
Berichte: Söder plant Krisensitzung Anfang nächster Woche
Nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat wird nächste Woche über das Finanzpaket von Union und SPD abgestimmt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat es mitverhandelt, sein Koalitionspartner Hubert Aiwanger von den Freien Wählern ist allerdings dagegen. Aiwanger hatte sich gegen eine Zustimmung Bayerns im Bundesrat ausgesprochen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters und BR24 berichten, soll sich am Montag der Koalitionsausschuss treffen und über die Pattsituation beraten. Die Staatskanzlei und das von Aiwanger geführte Wirtschaftsministerium äußerten sich am Freitagabend nicht.
Sebastian Strauß
CSU fordert Reformen und Einsparungen nach Einigung auf Finanzpaket
Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen über das geplante Milliarden-Finanzpaket fordert die CSU zusätzliche Reformen und Sparmaßnahmen. „Das Investieren, das können wir mit diesem Sondervermögen machen. Aber die Aufgabe Reformieren und Konsolidieren, die liegt noch vor uns“, sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in den ARD-Tagesthemen. Das sei die Aufgabe für die Arbeitsgruppen in den Koalitionsverhandlungen der nächsten Tage. Es müsse „deutlich gespart werden“, um das Land „fitter“ zu machen – etwa beim Bürgergeld.
Die Kritik der Freien Wähler an der geplanten Lockerung der Schuldenbremse hält Dobrindt nicht für problematisch. „Der Freistaat Bayern wird diesem Paket zustimmen, da muss man sich gar keine Gedanken drüber machen“, sagte er. Im Bundesrat ist für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern in der Länderkammer eigentlich enthalten. Das könnte das Projekt gefährden.
Die Kritik der Freien Wähler an der geplanten Lockerung der Schuldenbremse hält Dobrindt nicht für problematisch. „Der Freistaat Bayern wird diesem Paket zustimmen, da muss man sich gar keine Gedanken drüber machen“, sagte er. Im Bundesrat ist für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern in der Länderkammer eigentlich enthalten. Das könnte das Projekt gefährden.
Juri Auel
Um Sitzung des alten Parlaments zu verhindern: AfD ruft Linke zum Schulterschluss im Bundestag auf - und erhält Absage
Nach ihrem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht will die AfD auf einem anderen Weg verhindern, dass der Bundestag noch in alter Zusammensetzung das geplante Milliarden-Schuldenpaket beschließt. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner ruft die Linken auf, gemeinsam mit der AfD unverzüglich die Einberufung des neuen Bundestages zu beantragen. „Die Fraktionen von AfD und Linkspartei vereinen im neugewählten Bundestag mehr als ein Drittel aller Abgeordneten auf sich“, erklärt Brandner. „Gemeinsam könnten beide Fraktionen daher gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes dafür sorgen, dass der neue Bundestag unverzüglich zusammentreten muss. Dadurch kann verhindert werden, dass der alte und aufgelöste Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und Grünen entscheiden kann“, sagt er weiter.
Die AfD erhielt auf ihre Anfrage jedoch eine klare Absage der Linken. „Wir arbeiten weder in dieser noch in einer anderen Frage mit der AfD zusammen", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Links-Fraktion, Christian Görke, der Nachrichtenagentur Reuters.
Mehr zu den Hintergründen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Fall lesen Sie hier mit SZ Plus:
Die AfD erhielt auf ihre Anfrage jedoch eine klare Absage der Linken. „Wir arbeiten weder in dieser noch in einer anderen Frage mit der AfD zusammen", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Links-Fraktion, Christian Görke, der Nachrichtenagentur Reuters.
Mehr zu den Hintergründen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Fall lesen Sie hier mit SZ Plus:
Sebastian Strauß
AfD, Linke und FDP kritisieren Finanzpaket – Lob aus der Wirtschaft
Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen auf ein schuldenfinanziertes Finanzpaket für Infrastruktur und Verteidigung kritisierte die AfD-Spitze die Vereinbarung scharf. Parteichefin Alice Weidel und Fraktionschef Tino Chrupalla warfen CDU-Chef Friedrich Merz vor, sich von den Grünen „über den Tisch ziehen“ zu lassen. Merz habe sich „vor den Begehrlichkeiten der grünen Wahlverlierer in die Knie gezwungen“ und beuge die Verfassung, so Weidel und Chrupalla.
Auch die Linken-Chefin Ines Schwerdtner kritisierte die Einigung gegenüber der Funke Mediengruppe. Union, SPD und Grüne hätten einen zentralen Fehler der Ampel wiederholt, „nämlich Klimaschutz und Aufrüstung ohne sozialen Ausgleich“. Schwerdtner rief die Abgeordneten der Grünen dazu auf, dem Kompromiss nicht zuzustimmen. „Noch ist es nicht zu spät“, sagte sie.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Er warf der Union auf X vor, ihre Überzeugungen bereits in den Sondierungen mit der SPD aufgegeben zu haben und nun vor den Grünen zu kapitulieren. „Keine Wirtschaftswende, keine Reformen, dafür gigantische Schulden – damit fällt Friedrich Merz noch hinter die Ära Merkel zurück.“
Ökonomen hingegen lobten die Einigung. „Es ist ein sehr guter Kompromiss zwischen Schwarz-Rot und Grün erzielt worden“, sagte Wirtschaftsprofessor Jens Südekum vom Düsseldorf Institute for Competition Economics. Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erklärte, es sei positiv, „dass die deutschen Parteien ihre Einigungsfähigkeit im krisenhaften geopolitischen Umfeld unter Beweis stellen“.
Auch Umweltverbände äußerten sich zustimmend. Greenpeace sprach von einem guten Signal, „dass die künftige Regierung jetzt gezielt in den Klimaschutz investieren will“.
Auch die Linken-Chefin Ines Schwerdtner kritisierte die Einigung gegenüber der Funke Mediengruppe. Union, SPD und Grüne hätten einen zentralen Fehler der Ampel wiederholt, „nämlich Klimaschutz und Aufrüstung ohne sozialen Ausgleich“. Schwerdtner rief die Abgeordneten der Grünen dazu auf, dem Kompromiss nicht zuzustimmen. „Noch ist es nicht zu spät“, sagte sie.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Er warf der Union auf X vor, ihre Überzeugungen bereits in den Sondierungen mit der SPD aufgegeben zu haben und nun vor den Grünen zu kapitulieren. „Keine Wirtschaftswende, keine Reformen, dafür gigantische Schulden – damit fällt Friedrich Merz noch hinter die Ära Merkel zurück.“
Ökonomen hingegen lobten die Einigung. „Es ist ein sehr guter Kompromiss zwischen Schwarz-Rot und Grün erzielt worden“, sagte Wirtschaftsprofessor Jens Südekum vom Düsseldorf Institute for Competition Economics. Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erklärte, es sei positiv, „dass die deutschen Parteien ihre Einigungsfähigkeit im krisenhaften geopolitischen Umfeld unter Beweis stellen“.
Auch Umweltverbände äußerten sich zustimmend. Greenpeace sprach von einem guten Signal, „dass die künftige Regierung jetzt gezielt in den Klimaschutz investieren will“.
Philipp Saul
Wie es nach der Einigung weitergeht
CDU, CSU, SPD und Grüne haben sich auf ein milliardenschweres Finanzpaket geeinigt, doch bis die neue Bundesregierung das Geld ausgeben kann, ist noch einiges zu tun. Der Zeitplan:
- Zunächst einmal wollen die Fraktionen an diesem Freitagnachmittag einen gemeinsamen Änderungsantrag beschließen und veröffentlichen, in dem die Details der Einigung festgehalten werden.
- Der Haushaltsausschuss, der eigentlich bereits am Vormittag tagen sollte, soll den Plänen zufolge erst am Sonntag zusammenkommen und eine Empfehlung für das Vorhaben abgeben.
- Sollte das Bundesverfassungsgericht nicht noch etwas dagegen haben, tritt am Dienstag der alte Bundestag zusammen, um über das Paket abzustimmen. Für die geplanten Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
- Wenige Tage später, am Freitag, könnte dann der Bundesrat entscheiden – auch hier ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit für einen Beschluss nötig. Diese ist nicht sicher, da Länder nur dann zustimmen können, wenn ihre Regierungskoalitionen eine gemeinsame Linie gefunden haben.
- Der neue Bundestag konstituiert sich am 25. März. Deshalb drängt die Zeit, um das Paket noch mit dem alten Parlament zu verabschieden.
Kassian Stroh
Rechtsausschuss stoppt weiteren Vorstoß für neues Abtreibungsrecht
Eine Änderung des Abtreibungsrechts ist vor der Konstituierung des neuen Bundestags wohl endgültig nicht mehr zu erwarten. Der Rechtsausschuss des alten Bundestags hat in nicht öffentlicher Sitzung einen neuerlichen Vorstoß der Befürworter einer Liberalisierung von der Tagesordnung abgesetzt – mit den Stimmen von Union, FDP und AfD. Wie die Nachrichtenagentur KNA unter Berufung auf nicht näher benannte „Ausschusskreise“ schreibt, hätten Grüne und Linke das Thema auf der Tagesordnung behalten wollen, die SPD habe sich bis auf eine Stimme enthalten.
Mit der Absetzung des Themas im Ausschuss ist nun nicht mehr zu erwarten, dass es im alten Bundestag noch zu einer Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform kommt. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März werden alle noch offenen Gesetzentwürfe hinfällig. Mit den dann neuen Mehrheitsverhältnissen im Parlament gilt eine Liberalisierung als unwahrscheinlicher als bislang.
Kern des ursprünglich vor allem aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützten interfraktionellen Gesetzentwurfes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung.
Mit der Absetzung des Themas im Ausschuss ist nun nicht mehr zu erwarten, dass es im alten Bundestag noch zu einer Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform kommt. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März werden alle noch offenen Gesetzentwürfe hinfällig. Mit den dann neuen Mehrheitsverhältnissen im Parlament gilt eine Liberalisierung als unwahrscheinlicher als bislang.
Kern des ursprünglich vor allem aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützten interfraktionellen Gesetzentwurfes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung.
Juri Auel
Worauf sich die Parteien geeinigt haben
Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat in einem Statement die Details der Einigung mit SPD und Grünen über neue Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur vorgestellt. Demnach verständigten sich die Parteien darauf, Ausgaben für Verteidigung, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen, von der Schuldenbremse auszunehmen. Neu ist jedoch, dass der Begriff der Verteidigung ausgeweitet wird. Somit sollen nun auch Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und „Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ – also zum Beispiel die Ukraine – darunterfallen.
Des Weiteren einigten sich die Parteien darauf, ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zu schaffen. Anders als bisher geplant soll es auf zwölf, nicht auf zehn Jahre ausgelegt sein. Zudem soll es dabei gezielt um zusätzliche Ausgaben für die Infrastruktur gehen. Von diesem Geld sollen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen, um die Wirtschaft klimaneutral zu machen. Dieser Punkt war den Grünen besonders wichtig.
Und auch die Länder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Alle Länder zusammen sollen künftig im Jahr 0,35 Prozent des BIP an neuen Schulden aufnehmen dürfen. Dieser Punkt war in den Verhandlungen jedoch unstrittig.
Des Weiteren einigten sich die Parteien darauf, ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zu schaffen. Anders als bisher geplant soll es auf zwölf, nicht auf zehn Jahre ausgelegt sein. Zudem soll es dabei gezielt um zusätzliche Ausgaben für die Infrastruktur gehen. Von diesem Geld sollen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen, um die Wirtschaft klimaneutral zu machen. Dieser Punkt war den Grünen besonders wichtig.
Und auch die Länder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Alle Länder zusammen sollen künftig im Jahr 0,35 Prozent des BIP an neuen Schulden aufnehmen dürfen. Dieser Punkt war in den Verhandlungen jedoch unstrittig.
Nadja Lissok
Verfassungsrichter: Sondersitzung des Bundestags am Dienstag darf stattfinden
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Eilanträge abgelehnt, die sich gegen eine geplante Sondersitzung im Bundestag richten. Die Abgeordneten können deshalb am Dienstag im Parlament zusammenkommen und über ein milliardenschweres Finanzpaket abstimmen, dass die möglichen Koalitionäre von CDU und SPD auf den Weg gebracht haben und über das sie sich auch mit den grünen verständigt haben. Bis zum Zusammentritt des neu gewählten Bundestags sei das alte Parlament „in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt", hieß es als Begründung der Richter.
Die AfD-Fraktion und die künftige Linksfraktion wollten den Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen. Auch einzelne Abgeordnete hatten Anträge gestellt. Die AfD argumentierte, dass der alte Bundestag nicht mehr die demokratische Legitimation habe, um über Verfassungsänderungen zu entscheiden. Auch von der Linken hieß es, durch die Einberufung des alten Bundestags würden die Rechte neuer Abgeordneter verletzt.
Da für eine Grundgesetzänderung zum schwarz-roten Paket für Verteidigung und Infrastruktur eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt wird, die im neuen Bundestag nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD erreicht werden kann, muss es aus Sicht der möglichen Koalitionäre schnell gehen.
Die AfD-Fraktion und die künftige Linksfraktion wollten den Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen. Auch einzelne Abgeordnete hatten Anträge gestellt. Die AfD argumentierte, dass der alte Bundestag nicht mehr die demokratische Legitimation habe, um über Verfassungsänderungen zu entscheiden. Auch von der Linken hieß es, durch die Einberufung des alten Bundestags würden die Rechte neuer Abgeordneter verletzt.
Da für eine Grundgesetzänderung zum schwarz-roten Paket für Verteidigung und Infrastruktur eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt wird, die im neuen Bundestag nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD erreicht werden kann, muss es aus Sicht der möglichen Koalitionäre schnell gehen.
Michael Bauchmüller
SPD-Generalsekretär: "Starkes Zeichen für unser Land"
Bevor er SPD-Generalsekretär wurde, war Matthias Miersch der oberste Umwelt- und Klimapolitiker seiner Fraktion. Entsprechend zufrieden ist er nun mit dem Ausgang des Tauziehens zwischen Union, SPD und Grünen. Die Einigung setze "ein starkes Zeichen für die Zukunft unseres Landes", sagte Miersch der Süddeutschen Zeitung. Nicht nur bedeuteten 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz auch moderne Energienetze, bessere Wärmeinfrastruktur und klimafreundliche Mobilität. "Erstmals steht unser Ziel der Klimaneutralität 2045 im Grundgesetz", lobte Miersch. "Das ist ein historischer Schritt, der unser Land unabhängiger, gerechter und zukunftsfähiger macht."
Mit den 100 Milliarden Euro, die in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen, werde der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft gestärkt. Schließlich werde das Land ohne moderne Infrastruktur und eine starke Wirtschaft "weder sicher noch klimaneutral”, findet Miersch. In den Stunden nach der Einigung scheint es nur Gewinner zu geben.
Mit den 100 Milliarden Euro, die in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen, werde der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft gestärkt. Schließlich werde das Land ohne moderne Infrastruktur und eine starke Wirtschaft "weder sicher noch klimaneutral”, findet Miersch. In den Stunden nach der Einigung scheint es nur Gewinner zu geben.
Kassian Stroh
Klingbeil: „Ein kraftvoller Anschub für Deutschland“
Der Partei- und Fraktionschef der SPD, Lars Klingbeil, sieht in der Einigung auf enorme schuldenfinanzierte Investitionen einen Fortschritt für das Land. „Das Paket ist ein kraftvoller Anschub für Deutschland. Es hat das Potenzial, unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen“, sagte Klingbeil laut einer Mitteilung der SPD-Fraktion.
Das geplante sogenannte Sondervermögen über 500 Milliarden Euro nannte er „das größte Infrastrukturprogramm in Deutschland seit jeher“. Gemeinsam habe man in der demokratischen Mitte das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine komme und sich schützen könne, fügte Klingbeil hinzu.
„Wir wollen unser Land von finanziellen Fesseln befreien“, sagte er später bei einem kurzen Pressestatement. Wenn das Paket verabschiedet werde, könne genau dies gelingen. Deutschland könne ein „historisches Signal“ senden – an Europa, die Ukraine, aber auch an die Präsidenten in Russland und den USA.
Das geplante Paket sei durch die Verhandlungen besser geworden. Es sei gut, dass so manche Verletzung aus dem Wahlkampf von der politischen Mitte überwunden werden konnte, sagte Klingbeil zudem zu den Gesprächen. Er geht davon aus, dass die SPD im Bundestag das Paket mittragen wird. Er habe in der Fraktionssitzung der SPD eine „breite Zustimmung“ der Abgeordneten registriert.
Das geplante sogenannte Sondervermögen über 500 Milliarden Euro nannte er „das größte Infrastrukturprogramm in Deutschland seit jeher“. Gemeinsam habe man in der demokratischen Mitte das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine komme und sich schützen könne, fügte Klingbeil hinzu.
„Wir wollen unser Land von finanziellen Fesseln befreien“, sagte er später bei einem kurzen Pressestatement. Wenn das Paket verabschiedet werde, könne genau dies gelingen. Deutschland könne ein „historisches Signal“ senden – an Europa, die Ukraine, aber auch an die Präsidenten in Russland und den USA.
Das geplante Paket sei durch die Verhandlungen besser geworden. Es sei gut, dass so manche Verletzung aus dem Wahlkampf von der politischen Mitte überwunden werden konnte, sagte Klingbeil zudem zu den Gesprächen. Er geht davon aus, dass die SPD im Bundestag das Paket mittragen wird. Er habe in der Fraktionssitzung der SPD eine „breite Zustimmung“ der Abgeordneten registriert.
Juri Auel
Grüne: „Diese Gespräche haben sich gelohnt“
Nun treten auch die Grünen vor die Presse und schildern ihre Sicht auf die Einigung. Die Beratungen mit der Union und der SPD seien „intensiv und ernsthaft“ gewesen, sagt Katharina Dröge, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion. Die Zustimmung der Grünen zum Vorhaben der künftigen Koalitionäre sei „lange offen“ gewesen, den vorgelegten Entwurf habe man nicht billigen können. Das habe sich durch die Verhandlungen geändert. Man habe es geschafft, dass das Geld in die richtige Richtung gelenkt werde, sagt Dröge, auch wenn man selbst nicht Teil der neuen Regierung sei.
Dabei hebt sie hervor, dass den Grünen wichtig war, dass die neuen Mittel des Klima- und Transformationsfonds zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 dienen sollten und dass dies nun auch im Grundgesetz festgehalten werde. Man habe sich durchaus auch eine strukturelle Reform der Schuldenbremse vorstellen können, dies sei jedoch derzeit nicht möglich gewesen.
Dabei hebt sie hervor, dass den Grünen wichtig war, dass die neuen Mittel des Klima- und Transformationsfonds zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 dienen sollten und dass dies nun auch im Grundgesetz festgehalten werde. Man habe sich durchaus auch eine strukturelle Reform der Schuldenbremse vorstellen können, dies sei jedoch derzeit nicht möglich gewesen.
Ihre Fraktionsvorsitzenden-Kollegin Britta Haßelmann sagt, niemand könne leugnen, dass Deutschland in der veränderten Sicherheitslage auch mehr in Sicherheit investieren müsse. Es sei aber gut, dass die Grünen erreicht hätten, dass Verteidigung nun mehr bedeute als lediglich die Ertüchtigung der Bundeswehr. „Diese Gespräche haben sich gelohnt, eine gute Basis zu entwickeln, und ich bin froh über das Ergebnis“, sagt Haßelmann.
Wie die Grünen-Fraktion letztendlich abstimmen wird, ob es Abweichler gibt und wenn ja, wie viele – darüber gibt Dröge keine Auskunft. Es habe noch keine Probeabstimmung gegeben, sagt sie. Haßelmann ergänzt, sie habe aber keine Sorge, dass die Fraktion dem Vorhaben zustimmen werde.
Philipp Saul
Union, SPD und Grüne einigen sich auf Finanzpaket
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die voraussichtlichen künftigen Koalitionäre CDU, CSU und SPD mit den Grünen auf ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket geeinigt. Das gab CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz in Berlin bekannt.
Die Parteien haben sich darauf verständigt, dass von dem geplanten 500 Milliarden Euro schweren Infrastruktur-Finanzpaket 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz reserviert werden. Zudem sollen die 500 Milliarden Euro zusätzlich sein, damit sollen also keine laufenden Projekte oder Konsumausgaben finanziert werden können.
Mit der Einigung dürfte eine Zweidrittelmehrheit für die nötigen Grundgesetzänderungen stehen, die am kommenden Dienstag verabschiedet werden sollen. Denn die Ausgaben sollen mit Krediten finanziert werden, die die Schuldenbremse übersteigen. Danach muss das Paket noch durch den Bundesrat.
„Es ist die klare Botschaft an unsere Partner und Freunde, aber auch an die Gegner, an die Feinde unserer Freiheit: Wir sind verteidigungsfähig und wir sind auch jetzt in vollem Umfang verteidigungsbereit“, sagte Merz über die Einigung. Er betonte: „Deutschland ist zurück“. Der CDU-Chef und wahrscheinlich künftige Kanzler bedankte sich bei den Verhandlern. Die Diskussionen seien verlässlich, vertrauensvoll und im Umgang gut gewesen. Die Nachrichtenagentur Reuters zitierte einen Insider bei den Grünen: „Wir sind zufrieden.“
Die Parteien haben sich darauf verständigt, dass von dem geplanten 500 Milliarden Euro schweren Infrastruktur-Finanzpaket 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz reserviert werden. Zudem sollen die 500 Milliarden Euro zusätzlich sein, damit sollen also keine laufenden Projekte oder Konsumausgaben finanziert werden können.
Mit der Einigung dürfte eine Zweidrittelmehrheit für die nötigen Grundgesetzänderungen stehen, die am kommenden Dienstag verabschiedet werden sollen. Denn die Ausgaben sollen mit Krediten finanziert werden, die die Schuldenbremse übersteigen. Danach muss das Paket noch durch den Bundesrat.
„Es ist die klare Botschaft an unsere Partner und Freunde, aber auch an die Gegner, an die Feinde unserer Freiheit: Wir sind verteidigungsfähig und wir sind auch jetzt in vollem Umfang verteidigungsbereit“, sagte Merz über die Einigung. Er betonte: „Deutschland ist zurück“. Der CDU-Chef und wahrscheinlich künftige Kanzler bedankte sich bei den Verhandlern. Die Diskussionen seien verlässlich, vertrauensvoll und im Umgang gut gewesen. Die Nachrichtenagentur Reuters zitierte einen Insider bei den Grünen: „Wir sind zufrieden.“
Philipp Saul
Union, SPD und Grüne berufen kurzfristig Fraktionssitzungen ein
In den Verhandlungen zum Schuldenpaket für Verteidigung und Investitionen zwischen Union, SPD und Grünen gibt es wohl Bewegung. Alle drei Parteien haben für 13 Uhr kurzfristig Fraktionssitzungen einberufen. In der Sitzung der Union soll es nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters auch um ein neues Angebot an die Grünen gehen. Deren Zustimmung wird für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt.
Zuvor hatte schon der Haushaltsausschuss seine Sitzung vom Vormittag auf den späten Nachmittag verschoben – und den Gesprächen damit mehr Zeit verschafft. Die Empfehlung des Ausschusses ist nötig, bevor das Vorhaben dann am Dienstag endgültig in den Bundestag kommt.
Ein zentrales Element ist für die Grünen die Forderung nach einer Garantie, dass das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur für zusätzliche Investitionen zum Bundeshaushalt verwendet werden soll. Eine Zustimmung der Grünen wird es nach Worten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nur geben, wenn die Zusätzlichkeit der Investitionen gesichert ist.
Zuvor hatte schon der Haushaltsausschuss seine Sitzung vom Vormittag auf den späten Nachmittag verschoben – und den Gesprächen damit mehr Zeit verschafft. Die Empfehlung des Ausschusses ist nötig, bevor das Vorhaben dann am Dienstag endgültig in den Bundestag kommt.
Ein zentrales Element ist für die Grünen die Forderung nach einer Garantie, dass das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur für zusätzliche Investitionen zum Bundeshaushalt verwendet werden soll. Eine Zustimmung der Grünen wird es nach Worten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nur geben, wenn die Zusätzlichkeit der Investitionen gesichert ist.
Philipp Saul
Amtliches Endergebnis: mehr Stimmen für das BSW, aber nicht genug
Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl hat der Bundeswahlausschuss das amtliche Endergebnis festgestellt und veröffentlicht. Damit ist klar: Das Bündnis Sahra Wagenknecht schafft es nicht in den neuen Bundestag und scheitert sogar noch knapper als gedacht. Die Partei erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, mit 4,98 Prozent blieb sie aber trotzdem unter der Fünf-Prozent-Hürde. Beim vorläufigen Endergebnis aus der Wahlnacht hatten der Partei etwa 13 000 Stimmen für den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde gefehlt.
An der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr. So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.
Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte.
Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
An der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr. So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.
Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte.
Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
Juri Auel
BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. „Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich“, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig. Bei den abgelehnten Anträgen ging es unter anderem um einen Eilantrag, das amtliche Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst dann festzustellen, wenn die Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.
„Dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilanträgen nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht“, kommentierte Wagenknecht die Karlsruher Entscheidung. Sie hoffe, dass mehr Stimmen für das BSW „gefunden“ werden. „Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.“
Das BSW war nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl vom Februar mit 4,972 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach damaligen Angaben der Partei fehlten etwa 13 400 Stimmen. Wagenknechts Antrag zielte darauf, die für Freitag vorgesehene Feststellung des Endergebnisses aufzuschieben und eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.
Der Zweite Senat verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig. Bei den abgelehnten Anträgen ging es unter anderem um einen Eilantrag, das amtliche Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst dann festzustellen, wenn die Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.
„Dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilanträgen nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht“, kommentierte Wagenknecht die Karlsruher Entscheidung. Sie hoffe, dass mehr Stimmen für das BSW „gefunden“ werden. „Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.“
Das BSW war nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl vom Februar mit 4,972 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach damaligen Angaben der Partei fehlten etwa 13 400 Stimmen. Wagenknechts Antrag zielte darauf, die für Freitag vorgesehene Feststellung des Endergebnisses aufzuschieben und eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.