Demoskopie:Das Kreuz mit dem Kreuz

Briefwahl

"Aus dem Wahltag werden Wahlwochen": Von kommender Woche an werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Damit lassen sich Briefwahlunterlagen anfordern.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Welche unerwarteten Schwierigkeiten Briefwähler den Meinungsforschern bereiten.

Von Boris Herrmann

Es heißt, die Bundestagswahl finde am 26. September statt. Aber stimmt das überhaupt? Genau genommen beginnt sie ja schon am kommenden Montag mit dem Start der Briefwahl. "Aus dem Wahltag werden Wahlwochen", sagt der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim. Brettschneider beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Wahlforschung. Er hat Bücher und Artikel publiziert, in denen er Antworten auf demoskopische Grundsatzfragen gab. In diesem Jahr ist Brettschneider aber selbst noch auf Antwortsuche. Er sagt: "Es ist eine interessante Frage, wie die Meinungsforscher mit diesem riesigen Anteil von Briefwählern umgehen."

Brettschneider rechnet mit bis zu 40 Prozent der Wahlberechtigten, die schon Anfang September ihre Entscheidung getroffen haben werden und diese mit dem Absenden der ausgefüllten Briefwahlunterlagen dann nicht mehr zurücknehmen können. Das werden auch die Meinungsforscher schwer ignorieren können. Für ihre Projektionen zur Wahlabsicht stellen sie klassischerweise die Frage: "Welche Partei würden Sie wählen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre?" Aber ergibt es noch Sinn, so zu fragen, wenn zwei bis drei Wochen vor dem eigentlichen Wahltag bereits knapp die Hälfte der Befragten abgestimmt hat? "Die Umfrageinstitute haben da ein gewisses Problem - sowohl beim Erfassen als auch beim Publizieren der Erhebungen", so sieht Brettschneider das.

Gibt es eine Grauzone im Wahlgesetz?

Laut dem Bundeswahlgesetz ist es verboten, "die Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen". Keines der Institute publiziert deshalb die sogenannten Exit Polls, also die Ergebnisse von Wählerbefragungen nach Verlassen der Wahllokale, vor 18 Uhr am Tag der Urnenwahl. "Nur, was macht man jetzt mit den Briefwählern, die einem in der Umfrage sagen: Ich habe schon gewählt. Und zwar wie folgt ...?", fragt sich Brettschneider. Aus seiner Sicht ist das bislang nicht explizit geregelt. Er spricht von "einer Grauzone" im Wahlgesetz.

Wenn man sich in der Branche umhört, stellt man tatsächlich fest, dass führende deutsche Umfrageinstitute zum Teil ganz unterschiedlich damit umgehen. Michael Kunert, der Geschäftsführer von Infratest Dimap, sagt: "Wir kennen das Problem. Aber uns berührt das nicht wirklich. Wir fragen nach der Briefwahlabsicht. Aber wir stellen den Briefwählern wie allen anderen die Frage: Welche Partei würden Sie wählen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre? Nicht: Was haben Sie gewählt?"

Der Forsa-Gründer Manfred Güllner, vermutlich der meinungsstärkste unter den deutschen Meinungsforschern, findet es dagegen "irre", sich bei Briefwählern, die bereits abgestimmt haben, danach zu erkundigen, was sie wählen würden, wenn sie schon wählen könnten. Das Vorgehen von Forsa beschreibt Güllner so: "Wir fragen seit jeher, sobald man Briefwahl machen kann: Haben Sie schon per Brief gewählt? Und wenn ja: Was haben Sie gewählt?"

Bei Forsa werden also schon deutlich vor dem 26. September Umfragen vorliegen, die sehr nah an das tatsächliche Briefwahlergebnis herankommen dürften. Ein hübscher Datenschatz ist das. Vorsichtshalber will Güllner diese Ergebnisse aber vor der Wahl nicht gesondert veröffentlichen. Denn es sei in der Tat eine offene Frage, ob man das dürfe, meint er.

Briefwähler-Befragungen dürfen erst nach der Wahl veröffentlicht werden

Kann das wirklich wahr sein? Am Montag geht die Briefwahl los - und die Demoskopen rätseln noch immer, was das für ihre Arbeit bedeutet? Güllner sagt: "Es wäre interessant, mal den Bundeswahlleiter dazu zu befragen." Bei einem ersten spontanen Telefonat mit dem Büro des Bundeswahlleiters hört es sich in der Tat so an, als habe sich auch dort noch niemand umfassend mit der Problemstellung beschäftigt. Einen Tag später kommt dann aber eine recht eindeutige schriftliche Antwort: Briefwähler, die ihre Stimme bereits abgegeben hätten, dürften befragt werden, wie sie gewählt haben, heißt es da. "Die Ergebnisse dieser Befragung dürfen aber erst am Wahlsonntag ab 18 Uhr veröffentlicht werden." Neben Forsa geben auch die Institute Allensbach und Civey auf SZ-Anfrage sinngemäß an, dass sie zwar Daten über Briefwähler erheben, diese vor der Wahl aber nicht getrennt ausweisen, sondern in ihre Veröffentlichungen zur Wahlabsicht einfließen lassen.

Das führt zu einer Anschlussfrage an den Bundeswahlleiter, die auf den ersten Blick etwas feinschmeckerisch anmuten mag, aber da es hier immerhin um knapp die Hälfte der Wahlberechtigten bei einer Bundestagswahl geht, darf man sie trotzdem stellen: Wenn die Demoskopen also Daten über bereits abgegebene Stimmen ansammeln, diese dann aber in ihre Projektionen einberechnen, also gewissermaßen die Briefwahl in der Sonntagsfrage verstecken - ist das denn erlaubt?

Vom Bundeswahlleiter kommt dazu ein klares Nein. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Befragungen über die bereits erfolgte Stimmabgabe sei vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig - "auch wenn diese gegebenenfalls zusammengefasst werden mit Ergebnissen aus Befragungen über künftige Wahlabsichten". Der Umgang der Umfrageinstitute mit den Briefwähler-Massen scheint nach uneinheitlichem Expertenurteil also irgendwo zwischen "irre" und "unzulässig" zu changieren. Das könnte noch lustig werden in den anstehenden Wahlwochen.

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