Bundestagspräsident:Schäuble will das Parlament verkleinern

Schäuble Bundestag Wahlrecht Änderung

Schäuble will die Änderung des Wahlrechts noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen.

(Foto: dpa)

Der Bundestag habe jetzt "einen neuen Präsidenten, der ein Scheitern nicht zulassen will", sagt er zur Debatte über eine Wahlrechtsreform. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Lammert lehnt Schäuble eine Verlängerung der Legislaturperiode ab.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) will noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Wahlrechts durchsetzen, durch die das Parlament wieder kleiner wird. Schäuble sagte der Süddeutschen Zeitung, der Bundestag habe jetzt "einen neuen Präsidenten, der ein Scheitern nicht zulassen will". Denn eines sei "klar: Der Bundestag kann nicht erklären, er könne leider das Wahlrecht nicht ändern, weil man halt keine Lösung finde. Das wird die Öffentlichkeit auf Dauer nicht akzeptieren."

Da seit 2013 alle Überhangmandate ausgeglichen werden, kann der Bundestag deutlich größer werden als vorher. Seit der Bundestagswahl 2017 gibt es 709 statt der eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten. Eine Wahlrechtsreform, die zu einer deutlichen Verkleinerung des Bundestags führt, würde zu Lasten aller Fraktionen gehen, das macht die Aufgabe nicht einfach.

"Das ist ein klassisches Dilemma", gesteht Schäuble ein, "aber sie können deshalb ja nicht den Revolver nehmen und sich erschießen". Er habe jedenfalls "nicht die Absicht zu kapitulieren". Der Bundestag müsse "erkennen, dass seine Akzeptanz in der Öffentlichkeit Schaden nimmt, wenn er nichts ändert".

"Was einer in vier Jahren nicht hinbekommt und nicht erkämpft, schafft er auch nicht in fünf."

Um eine Einigung nicht zu gefährden, will Schäuble nicht sagen, welches Wahlrecht ihm vorschwebt - er gibt aber zu erkennen, was er am geltenden erhalten will. "Man sollte zunächst darauf schauen, was man nicht ändern sollte, weil es in der Bevölkerung hohe Akzeptanz genießt", sagt Schäuble. Das gelte "für das personalisierte Verhältniswahlrecht, also die Möglichkeit, neben der Zweitstimme für die Partei eine Erststimme für den Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis abzugeben". Ebenfalls weithin akzeptiert sei, "dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag möglichst genau dem Zweitstimmenergebnis entsprechen sollen".

Um den Fraktionen eine Verständigung zu erleichtern, kann sich Schäuble vorstellen, dass das neue Wahlrecht zwar bereits in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, aber erst bei der Bundestagswahl 2025 zum ersten Mal angewandt wird.

Anders als sein Vorgänger Norbert Lammert (CDU) lehnt Schäuble eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre ab. "Davon halte ich nichts", sagte Schäuble der SZ. Er "habe noch keine Wahlperiode erlebt, bei der ich am Ende dachte: Ui, schade, dass es nicht noch ein Jahr länger geht". Er könne "verstehen, dass Politiker, die gerade an der Macht sind, das klasse finden. Aber was einer in vier Jahren nicht hinbekommt und nicht erkämpft, schafft er auch nicht in fünf."

Forderungen, mit der Wahlrechtsreform auch Vorgaben zum Frauenanteil einzuführen, wie es sie in Frankreich gibt, lehnte Schäuble ab. "Ich halte Vorschriften für fragwürdig, bei denen wir dem Wähler irgendwie vorschreiben wollen, wen er wählen soll", sagte der Bundestagspräsident. Bei der Bundestagswahl war der Frauenanteil im Parlament auf 31 Prozent gesunken. Deswegen hat sogar die Frauen-Union der CDU Wahlrechtsänderungen verlangt. In einer am 5. Mai verabschiedeten Resolution fordert die Frauen-Union den Bundestag auf, im Zuge der Wahlrechtsreform "geeignete Maßnahmen, auch mögliche gesetzliche Regelungen, zu beschließen, um die vollständige Gleichberechtigung von Frauen in politischen Ämtern und Mandaten, zu erreichen. Lösungen anderer Länder, wie etwa das Paritätsgesetz in Frankreich und die Durchsetzung mittels der Wahlkampfkostenerstattung, müssen in die Überlegungen einbezogen werden."

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