Bundestagsabgeordnete:Nebentätigkeiten verheimlicht

Fünf Mitglieder des Bundestags wirken bei Vereinen mit, die der Rüstungslobby nahestehen. Weil sie die Tätigkeit nicht veröffentlicht haben, droht ihnen nun Ärger.

Mehrere Bundestagsabgeordnete haben ihre Mitwirkung in Vereinen, die der Rüstungslobby nahestehen, nicht wie vorgesehen im Bundestagshandbuch veröffentlicht. Die fünf Abgeordneten von SPD und FDP sind zum Teil seit Jahren bei der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) und dem Förderkreis Deutsches Heer (FKH) Präsidiumsmitglieder. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags müssen solche Tätigkeiten veröffentlicht werden. Dieser Pflicht kamen die Abgeordneten allerdings nicht nach.

Bundestagsabgeordnete Rüstungslobby Elke Hoff Jörn Thießen Rainer Arnold, dpa

Die Bundestagsabgeordneten Elke Hoff (FDP), Jörn Thießen und Rainer Arnold (beide SPD/von links nach rechts) haben ihren Sitz im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) nicht öffentlich gemacht. Lobby Control kritisiert das.

(Foto: Archivfotos: dpa)

Im Einzelnen handelt es sich um die Mitglieder des Verteidigungsausschusses Elke Hoff (FDP), Rainer Arnold und Jörn Thießen (beide SPD); sie sitzen im Präsidium der DWT. Auf Anfrage gaben sie an, sich der Veröffentlichungspflicht nicht bewusst gewesen zu sein. "Die Mitgliedschaft im Präsidium ist ehrenamtlich. Weil kein Geld gezahlt wird, ist es mir durchgerutscht", sagte Thießen. Inzwischen haben er und seine beiden Kollegen ihre Vereinsfunktionen angezeigt.

Die beiden SPD-Abgeordneten Gerd Höfer und Johannes Kahrs - sie sind Mitglieder im Präsidium des FKH - bestritten dagegen, dass es eine Veröffentlichungspflicht gibt. "Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, braucht also nicht angezeigt werden", sagte Höfer, der ebenfalls im Verteidigungsausschuss sitzt. Kahrs betonte, er habe im Verein keine Funktionen wie Schatzmeister oder Vorsitzender inne. Daher müsse er die Präsidiumsmitgliedschaft nicht anzeigen. Nach Angaben des Bundestags haben die beiden SPD-Abgeordneten ihre Funktionen inzwischen aber ebenfalls nachgemeldet.

Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld

Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor, dass die Abgeordneten Nebentätigkeiten, aber auch die Mitgliedschaft in einem Leitungsgremium eines Vereines dem Bundestagspräsidenten melden müssen (siehe unten). Dieser veröffentlicht dann die Angaben der Abgeordneten. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der Höhe der jährlichen Abgeordneten-Entschädigung. Abgeordnete des Bundestags erhalten derzeit im Monat 7668 Euro Diäten.

Die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik wurde bereits 1957 gegründet. Den Förderkreis Deutsches Heer gibt es seit 1995. Beide Vereine haben sich eine bessere Verständigung zwischen Politik, Öffentlichkeit, Bundeswehr und Rüstungsindustrie zur Aufgabe gemacht. In den Führungsgremien sind neben Rüstungslobbyisten und Offizieren mehrere Abgeordnete und auch Regierungsmitglieder tätig.

Dazu gehören zum Beispiel der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey (CDU) als DWT-Vizepräsident sowie Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), die im Präsidium des FKH sitzt. Die SPD-Politikerin Ulrike Merten, die im Falle eines SPD-Wahlsiegs neue Verteidigungsministerin werden soll, ist Vorstandsmitglied der DWT. Alle drei haben ihre Tätigkeit pflichtgemäß veröffentlicht.

Lobbyismus-Kritiker sehen in den Verstößen der anderen Politiker mehr als nur Kavaliersdelikte. "In den Vereinen finden sich Firmen wieder, die sich von der Bundeswehr Aufträge erhoffen", sagte Ulrich Müller von der Organisation Lobby Control. "Insofern muss die Mitgliedschaft in Gremien solcher Lobby-Plattformen für alle erkennbar sein."

Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour hält die Vergesslichkeit der Kollegen für eine Ausrede: "Diese Regeln waren so oft in den Medien, die muss jeder Abgeordnete kennen." Müller gibt auch der Bundestagsverwaltung eine Mitschuld, weil sie gegen Abgeordnete zu selten Sanktionen verhänge. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) behandele das Verschweigen von Nebentätigkeiten immer noch als Kavaliersdelikt. "Er hilft den Abgeordneten, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen haben, das stillschweigend zu korrigieren." Auf diese Weise würden die geltenden Transparenzregeln untergraben.

Stichwort: Transparenzregeln

Das Thema steht bei der "Anzeigepflicht" für Abgeordnete ganz oben, die Pflicht zur Auskunft ist in der Geschäftsordnung des Bundestages im Kapitel "Verhaltensregel" gleich in Paragraph 1 geregelt: Dort heißt es: "Ein Mitglied des Bundestages ist verpflichtet, dem Präsidenten schriftlich (...) anzuzeigen: Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation (...) mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung".

Auch wer Mitglied in Unternehmensvorständen, Aufsichtsräten oder dem Verwaltungsrat einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, etwa bei der ARD, muss dies dem Bundestagspräsidenten melden. Auch Gutachten oder Beratungstätigkeit müssen ab einer Summe von 1000 Euro im Monat gemeldet werden.

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