Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Verstoßen Abgeordnete häufiger gegen Recht und Gesetz als früher?

Die Zahl der Parlamentarier, deren Immunität aufgehoben wurde, ist stark gestiegen. Bei ihrer Deutung muss man jedoch einiges beachten.

Von Robert Roßmann, Berlin

Georg Nüßlein, Nikolas Löbel, Mark Hauptmann und Axel Fischer: Es fällt schwer, den Überblick zu behalten, welche Bundestagsabgeordneten gerade in Affären verstrickt sind. Die Zahl derer, die involviert sind, steigt beinahe wöchentlich. Und damit stellt sich auch die Frage: Verstoßen Abgeordnete heutzutage häufiger gegen Recht und Gesetz als früher?

Diese Frage zu beantworten, ist nicht einfach. Es gibt keine entsprechende Statistik. Aber es gibt ein Indiz: Die Zahl der Immunitätsaufhebungen durch den Bundestag. Ohne eine explizite Aufhebung der Immunität durch das Plenum sind weder Durchsuchungen noch Anklageerhebungen möglich.

In der letzten Legislaturperiode gab es laut Auskunft eines Bundestagssprechers vier derartige Aufhebungen, in der vorletzten neun. In der laufenden Legislaturperiode sind es aber bereits 22. Das ist ein enormer Anstieg. Allerdings muss man diese Zahl mit Vorsicht betrachten.

Zum einen ergibt die Auswertung, dass in der laufenden Legislaturperiode vier Abgeordnete - unter ihnen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry - gleich zweimal in der Liste auftauchen: Es gibt also 22 Immunitätsaufhebungen, sie betreffen aber "nur" 18 Abgeordnete. Zum anderen ist der Bundestag in den vergangenen Jahrzehnten größer geworden. Ein Teil des Anstiegs der Immunitätsaufhebungen lässt sich also mit der größeren Zahl an Abgeordneten erklären.

Die Zahl der Immunitätsaufhebungen alleine ist noch nicht aussagekräftig

Aber auch wenn man diese Faktoren berücksichtigt, bleibt es bei einem gewaltigen Anstieg. Woran diese Entwicklung liegen könnte, kann der Sprecher des Parlaments nicht erklären. "Der Bundestagsverwaltung liegen keine Information darüber vor, warum die Zahl der Verfahren in dieser Wahlperiode angestiegen ist", sagt er.

Sicher ist jedoch, dass die Zahl der Immunitätsaufhebungen alleine noch nicht aussagekräftig ist. Theoretisch wäre es ja möglich, dass sich alle Vorwürfe gegen Abgeordnete am Ende als haltlos erweisen. Über den Ausgang der Ermittlungsverfahren werde der Bundestag aber nicht informiert, sagt der Parlamentssprecher - man könne deswegen nichts zur Zahl der Verurteilungen mitteilen.

Das Portal Abgeordnetenwatch.de hat sich deshalb die Mühe gemacht, in allen Fällen dieser Legislaturperiode bei betroffenen Abgeordneten, zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten nachzufragen. Die Ergebnisse liegen der Süddeutschen Zeitung vor.

Demnach gibt es bisher eine Verurteilung. Der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Es gibt außerdem abgeschlossene Verfahren wie das gegen den AfD-Abgeordneten Martin Renner. Ihm war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zur Last gelegt worden, weil er als Versammlungsleiter einen Aufzug der AfD nicht angemeldet haben soll. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren beendet, nachdem der Angeklagte Renner einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung überwiesen hat.

Es gibt aber auch Freisprüche wie den für die Linken-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg oder den für die frühere AfD-Chefin Frauke Petry. Domscheit-Berg war vorgeworfen worden, bei einer Demonstration bei einem Gerangel um einen Blumenstrauß Polizisten leicht verletzt zu haben. "Eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung konnten wir nicht feststellen", entschied das Berliner Landgericht in zweiter Instanz. Und im Fall Petry hob der Bundesgerichtshof eine Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheids auf und sprach die frühere AfD-Chefin damit frei.

Neun Verfahren sind noch anhängig

Das Verfahren gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz wegen ihrer Verwicklung in die Aserbaidschan-Affäre dürfte demnächst eingestellt werden, da Strenz vor zehn Tagen bei einem Rückflug aus Kuba gestorben ist.

Gegen neun Abgeordnete sind noch Verfahren anhängig. Eines davon ist gerade ausgesetzt - es handelt sich um das Steuerverfahren gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland. Acht laufen noch. Zu ihnen zählen nicht nur die Verfahren gegen Georg Nüßlein (bisher CSU, jetzt fraktionslos) und Axel Fischer (CDU), sondern auch das gegen den SPD-Abgeordneten Marcus Held. Der Sozialdemokrat ist einer der Abgeordneten, die zweimal in der Liste der Immunitätsaufhebungen auftauchen. Ende 2017 genehmigte der Bundestag den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse und 2019 die Durchführung eines Strafverfahrens. Held ist unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Wegen der Pandemie hat der Prozess immer noch nicht beginnen können.

Die SPD-Fraktion hat Held aus dem Landwirtschaftsausschuss des Bundestags abgezogen. Seine Mitarbeit in der Fraktion lässt Held zwar ruhen, Mitglied der SPD-Fraktion ist er aber weiterhin. Sein Mandat im Bundestag hat er auch nicht aufgegeben. Das unterscheidet ihn von Nikolas Löbel und Mark Hauptmann. Die beiden bisherigen Unionsabgeordneten haben in den vergangenen Wochen ihr Mandat niedergelegt. Schon allein deshalb tauchen sie nicht auf der Liste der Immunitätsaufhebungen auf. Sie sollten aber bei der Bewertung, wie viele Abgeordnete Probleme mit der Justiz haben, nicht untergehen.

Aber was ist nun das Ergebnis dieser Bewertung? Ob tatsächlich mehr Abgeordnete als früher wegen Straftaten verurteilt werden, lässt sich mit den vorliegenden Daten nicht beurteilen. Der Anstieg der Immunitätsaufhebungen zeigt aber, dass es deutlich häufiger als in den vergangenen beiden Legislaturperioden Anklageerhebungen gegen Abgeordnete gibt.

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