MehrheitsverhältnisseDer Fall Brosius-Gersdorf ist der Beginn einer neuen Normalität

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Hüterinnen und Hüter des Grundgesetzes: Sowohl die Auswahl der Verfassungsrichter als auch Verfassungsänderungen hängen von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament ab.
Hüterinnen und Hüter des Grundgesetzes: Sowohl die Auswahl der Verfassungsrichter als auch Verfassungsänderungen hängen von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament ab.
Uli Deck/dpa

Es wird schwieriger, Verfassungsrichter zu wählen oder das Grundgesetz zu ändern. Und es wird schwierig bleiben: Warum ohne die AfD oder die Linke künftig kaum noch etwas geht im Bundestag.

Von Ronen Steinke, Berlin

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Es ist 2025, und erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist es so, dass die selbsterklärten Parteien der demokratischen Mitte im Bundestag – aktuell sind das CDU, CSU, SPD und Grüne – keine Zweidrittelmehrheit mehr zustande bringen. Das ist der Grund, weshalb es so schwierig geworden ist, Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht zu wählen. Und weshalb es auch schwierig bleiben dürfte. Ein erbitterter Streit, wie er sich jetzt rund um die von der SPD nominierte Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf entsponnen hat, wird rückblickend womöglich gar nicht als unschöner Einzelfall in Erinnerung bleiben. Sondern als Beginn einer neuen Normalität.

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SZ PlusVon Marie Schmidt

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