Der Bundestag will sich und seine Gebäude besser schützen. Der Ältestenrat des Parlaments verschärfte deshalb am Donnerstag die Zugangs- und Verhaltensregeln. So werden Abgeordnete grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise am Eingang der Bundestagsgebäude zu zeigen. Ehemalige Abgeordnete sollen künftig nur noch nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis erhalten.
Außerdem wird der Kreis der Personen erweitert, die vor dem Zugang zu den Gebäuden Sicherheitskontrollen passieren müssen. Bei Besitzern von Bundestagsausweisen, die bisher nicht durch diese Kontrollen gehen müssen, sollen in Zukunft stichprobenartige, anlassunabhängige Kontrollen an den Eingängen möglich sein. Auch das Anmeldeverfahren für Gäste des Parlaments wird verschärft.
Niemand dürfe Waffen ins Parlament tragen können, forderten die Grünen
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte die jetzt beschlossenen Änderungen vorgeschlagen. Sie reagierte damit nicht nur auf Störungen des Bundestagsbetriebs durch Mitglieder der "Letzten Generation", sondern auch auf Ermittlungen des Generalsbundesanwalts in der Reichsbürger-Szene. Bei einer Razzia in dieser Szene war auch die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann festgenommen worden.

Bundestagspolizei:Wachtmeister der Demokratie
Der Bundestag hat eine eigene Polizei. Weil Rechtsradikale auf die Treppe des Reichstagsgebäudes stürmen konnten, wird nun über die Ausstattung der Beamten diskutiert.
Diese Vorfälle hatten eine Debatte darüber ausgelöst, ob sich das Parlament ausreichend schützt. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und andere Abgeordnete waren der Auffassung, dass die bisherigen Kontrollen nicht ausreichen. Göring-Eckardt sagte, man müsse sicherstellen, dass niemand - weder Abgeordnete noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Waffen ins Parlament tragen könne.
Eine ähnliche Diskussion hatte es bereits gegeben, nachdem im Jahr 2020 Teilnehmer einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen, unter ihnen Rechtsradikale, in das Reichstagsgebäude eindringen wollten. Die jetzt vom Ältestenrat des Bundestags beschlossenen Verschärfungen müssen vor ihrem Inkrafttreten noch mit dem Personalrat der Parlamentsverwaltung besprochen werden.